Neuer Vorstoß zur besseren Verfolgung von Drogenlenkern

Neuer Vorstoß zur besseren Verfolgung von Drogenlenkern
KfV und Polizeivertreter wünschen sich leichtere Nachweisbarkeit und mehr Testgeräte.

4.364 Drogenlenker wurden 2020 österreichweit wegen Suchtgifts am Steuer angezeigt. Gegenüber dem Jahr davor ist das ein Plus von 44,9 Prozent. „Vor 18 Jahren haben wir gedacht, das ist eine Randgruppe. Heute müssen wir davon ausgehen, dass das eine sehr wesentliche Gruppe im Straßenverkehr ist“, sagt Rainer Kastner, Verkehrspsychologe beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Das Kuratorium berichtet von internationalen Forschungsergebnissen, wonach vier Prozent aller Autofahrer schon einmal unter Drogeneinfluss unterwegs war, bei jungen Lenkern sind es sogar zehn Prozent. In absoluten Zahlen wären das 177.000 Österreicher, die schon einmal unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt haben.

Diese Zahlen lassen sich naturgemäß schwer nachprüfen. Detailzahlen zeigen aber, dass die Dunkelziffer tatsächlich hoch sein dürfte. So wurden im gesamten Bundesland Salzburg 2019 nur 59 Delikte zur Anzeige gebracht. Laut KfV handelt es sich beim Fahren unter Drogeneinfluss um ein Kontrolldelikt. Das heißt, je mehr kontrolliert wird, desto mehr wird auch angezeigt.

Engpass bei Amtsärzten

Und die Kontrollen gestalten sich gerade im ländlichen Bereich schwierig. Denn anders als in den meisten anderen europäischen Ländern muss in Österreich ein Amtsarzt eine Beeinträchtigung des Lenkers feststellen. „Wir haben gerade am Land Riesenprobleme geeignete Ärzte zu finden“, sagt Friedrich Schmidhuber, Leiter der Verkehrsabteilung der Salzburger Polizei.

„Ich verstehe die Ärzte auch, dass sie keine Freude haben, wenn wir um zwei Uhr Früh mit einem Verdächtigen kommen, und sie um acht Uhr ihre Praxis aufsperren sollen“, sagt Schmidhuber. Dennoch ist für ihn klar: „Wir müssen die Kontrolldichte massiv erhöhen, und das können wir nur mit entsprechendem Equipment und Personal.“ So gibt es in Salzburg nur drei Vortestgeräte, um den Verdacht auf Drogenkonsum abzuklären.

Dass es bald ein Schnelltestgerät gibt, das auch vor Gericht hält, glaubt der Polizeioberst nicht. „Ein gerichtsfestes Speicheltestgerät werden wir nicht zusammenbringen“, sagt er. Das ist laut Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung beim KfV, auch nicht zwingend notwendig.

„In fünf europäischen Ländern wird bei Verdacht auf Drogeneinfluss eine zweite Speichelprobe genommen und ins Labor geschickt. So können entsprechende Substanzen nachgewiesen werden“, erklärt Robatsch. Das KfV fordert das auch für Österreich.

Ein Gesetzesentwurf von Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) im April 2019 hatte unter anderem zum Ziel, dass Amtsärzte für den Nachweis der Beeinträchtigung nicht mehr zwingend erforderlich sind. Seit dem Platzen der türkis-blauen Koalition wurde es um den Entwurf aber ruhig.

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