Neue Zivis von Impfpflicht ausgenommen

Neue Zivis von Impfpflicht ausgenommen
Bei vielen Gesundheitsorganisationen werden sonst nur Geimpfte neu eingestellt.

Der Samariterbund hat unlängst beschlossen, dass neue Mitarbeiter nur mehr eingestellt werden, wenn diese gegen Corona geimpft sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Zivildiener. Rechtlich ist es nämlich nicht möglich, von bereits zugewiesenen Zivildienstpflichtigen eine Impfung oder einen Impfnachweis zu verlangen.

Österreichweit mangelt es ohnehin bereits an Zivildienern. Für Organisationen wie den Arbeiter-Samariterbund also eine zusätzliche Herausforderung, immerhin verrichten dort gerade rund 1.500 Zivis ihren Dienst. Der Kontakt mit vulnerablen Gruppen ist dabei in vielen Bereichen kaum vermeidbar.

"Zivis haben nicht die Wahl"

Der Grund für die Ausnahmeregelung ist laut der zuständigen Zivildienstserviceagentur (ZISA) die Tatsache, dass nicht alle Zivis sich ihre Dienststelle aussuchen können. „Ein potenzieller Mitarbeiter hat die Wahl, ob er einen Job annimmt. Ein Zivildiener kann zugeteilt werden“, erklärt Ferdinand Mayer, Leiter der ZISA. Er betont aber auch, dass 80 Prozent der Zivis ohnehin wunschgemäß einer Organisation zugeteilt werden, weshalb sich in der Praxis zumeist eine Lösung finden lasse.

Ähnlich sieht man es beim Roten Kreuz, wo die Impfbereitschaft der Zivis einer Sprecherin zufolge „hoch“ ist. Alle Zivildiener würden eine Impfempfehlung bekommen, außerdem werde diesen die Immunisierung auch noch einmal extra angeboten. Bezüglich einer Impfung als Voraussetzung für gewisse Tätigkeiten fordert das Rote Kreuz eine einheitliche Regelung für den gesamten Gesundheitsbereich – inklusive Zivis.

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