Neue Regeln treten in Kraft: Was 3-G oder 2,5-G im Job bedeuten

Die Mitarbeiter des Supermarkts dürfen die Masken fallen lassen, die Kunden müssen sie weiterhin tragen. Auch sonst ändert sich einiges.
Ein Schild weist auf die 3G-Regel für den Zugang zu einem Geschäft hin.

Der November bringt neue Regeln: An jedem Arbeitsplatz gilt die 3-G-Pflicht oder sogar bald 2,5-G. Da die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen rasch steigt, kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein den Sprung in die Stufe 3 des Maßnahmenplanes an.

Die 3-G-Regel wird dann von der 2,5-G-Regel abgelöst. Antigen-Schnelltests sind nicht mehr gültig, sondern nur noch PCR-Tests.

Generell gilt nun, egal ob ab 1. November 3-G oder demnächst 2,5-G: Seinen Job antreten darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt für Dienstgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen.

Bis 14. November gilt eine Übergangsfrist, in der FFP2-Maske getragen werden darf. Ab dem Tag könnte es laut Mückstein auch schon bereits mit 2,5-G im Job ernst werden.

Ohne 3-G- oder 2,5-G-Nachweis drohen bei Kontrollen Strafen: Bis zu 500 Euro für Mitarbeiter, bis zu 3.600 Euro für Dienstgeber.

Bei dauernder Weigerung, einen Nachweis vorzulegen, kann das für Mitarbeiter Folgen haben: Möglich sind Freistellung ohne Gehalt oder sogar die Kündigung.

Die Vorschriften in den einzelnen Lebensbereichen im Überblick. 

Körpernahe Dienstleister

Für Friseure oder Masseure gilt fürs Erste die 3-G-Regel, die es schon über einen Umweg gab: Wer keine Maske tragen wollte, konnte sich mit einem 3-G-Nachweis von ihr befreien. In Wien müssen Mitarbeiter wie Inhaber von solchen Dienstleistungsbetrieben bereits 2,5-G-Nachweise bringen.

Eine Friseurin mit Mundschutz föhnt die Haare einer Kundin, die ebenfalls einen Mundschutz trägt.

Die Orientierung für Kunden ist nicht so leicht. In Wien gilt 2,5-G für alle ab zwölf Jahren, hier müssen Kinder ab sechs Jahren Tests vorlegen (für sie gelten auch Antigentests). Sonst ist 3-G ab zwölf Jahren vorgeschrieben, Salzburg verschärfte zudem mit FFP2-Pflicht zusätzlich zu 3-G.

Geschäfte des täglichen Bedarfs

In Supermärkten, Bäckereien oder Apotheken müssen Mitarbeiter ebenfalls einen 3-G-Nachweis erbringen, 3-G gilt voraussichtlich bis 14. 11. sogar im sonst strengeren Wien: Somit gelten dort kurzzeitig die früh verbannten Antigentests für Erwachsene wieder, ausgenommen sind in Wien Wohnzimmer-Tests, ebenso in der Steiermark ab 8. 11..

Im Gegenzug dürfen Mitarbeiter die FFP2-Masken ablegen. Kunden müssen aber FFP2-Masken tragen, für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren oder Schwangere reicht Mund-Nasen-Schutz.

Handel

Für Angestellte aller Handelsbranchen vom Buch- bis zum Sportgeschäft gilt österreichweit ab 1. 11. die 3-G-Regel, später voraussichtlich 2,5-G.

Eine belebte Fußgängerzone mit Menschen, von denen einige Masken tragen.

Für Kunden ist das derzeit noch unterschiedlich. Österreichweit gilt: Kunden müssen einen 3-G-Nachweis parat haben, andernfalls gilt Masken-Pflicht analog zu Supermarkt und Co. Wien, Salzburg, Oberösterreich sowie ab 4. 11. Kärnten und ab 8. 11. Tirol, NÖ und die Steiermark haben verschärft: Es gilt FFP2-Pflicht für jedermann, unabhängig vom Impf- oder Teststatus.

Gesundheitsberufe

Bundesweit gilt für Mitarbeiter von Spitälern, Senioren- oder Pflegeheimen die 3-G-Regel plus Mund-Nasen-Schutz, in Stufe 3 folgt 2,5-G. Wien ist schon jetzt strenger: Die Stadt verlangt 2,5-G plus FFP2-Maske sowie auch von Geimpften und Genesenen einmal wöchentlich einen PCR-Test. In Tirol und der Steiermark gilt ab 8. 11. ebenfalls 2,5-G plus FFP2-Maske; diese Regelung greift auch in Arztpraxen.

Für Patienten gilt in Ordinationen FFP2-Pflicht. Für Besucher von Spitälern oder Heimen gilt 3-G plus FFP2-Maske, in Wien, Tirol und der Steiermark (ab 8. 11.) gilt bereits 2,5- statt 3-G. Das könnte ab 14. 11. österreichweit passieren.

Wintertourismus

Mitarbeiter von Seilbahnbetrieben unterliegen der 3-G- oder je nach Risikostufe der 2,5-G-Regel. Skifahrer benötigen ab 15. 11. einen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr für Gondeln und jene Sessellifte, die mit Hauben abdeckbar sind.

Skifahrer und Sessellifte auf einer schneebedeckten Skipiste.

Angedacht war 3-G, aber nun wird es wohl 2,5-G. Dort ist zusätzlich FFP2-Masken zu tragen, ebenso in den Wartebereichen. 6- bis 14-Jährige brauchen MNS.

Schulen und Unis

Für Lehrer an Schulen gilt die 3-G-Regel seit Herbst, ab 14. 11. wohl 2,5-G.

Die Corona-Tests für Schüler, die nicht immunisiert sind, hängen von Risikostufen und 7-Tages-Inzidenzen an. Derzeit besteht verpflichtende Testung von nicht geimpften Schülern (drei Mal wöchentlich, darunter ein PCR-Test). Dafür gibt es Pickerln für den „Ninja-Pass“, der als 3-G-Nachweis akzeptiert wird. 

Für externe Besucher, also auch Eltern, gilt in der derzeitigen Risikostufe: 3-G-Nachweis plus Mund-Nasen-Schutz. An den Universitäten müssen sowohl Lehrende als auch Studierende bereits 3-G-Nachweise bringen. Manche Unis verlangen schon jetzt 2,5-G.

Nachtlokale

Für Angestellte von Bars oder Diskotheken in ganz Österreich gilt 3-G, später 2,5-G (in Wien schon jetzt 2,5-G. Die Regelung der Nachtgastronomie gilt analog für Après-Ski im Wintertourismus oder Großveranstaltungen.

Menschen tanzen in einem Nachtclub mit roter und blauer Beleuchtung.

Gäste brauchen derzeit 2,5-G, außer in Wien, Kärnten (ab 4. 11.), Tirol, OÖ, NÖ und der Steiermark (ab 8. 11.) hier gilt 2-G. Ab Stufe 2 (300 belegte Intensivbetten) gilt 2-G bundesweit.

Berufe ohne 3-G

Ausgenommen von 3-G oder 2,5-G ist, „wer höchstens zwei physische Kontakte im Freien bis zu 15 Minuten pro Tag“ hat. Da bleibt nicht viel, eventuell Lkw-Lenker oder Förster. Wer nur im Homeoffice arbeitet, braucht auch keinen Nachweis.

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