Neue Regeln treten in Kraft: Was 3-G oder 2,5-G im Job bedeuten

Neue Regeln treten in Kraft: Was 3-G oder 2,5-G im Job bedeuten
Die Mitarbeiter des Supermarkts dürfen die Masken fallen lassen, die Kunden müssen sie weiterhin tragen. Auch sonst ändert sich einiges.

Der November bringt neue Regeln: An jedem Arbeitsplatz gilt die 3-G-Pflicht oder sogar bald 2,5-G. Da die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen rasch steigt, kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein den Sprung in die Stufe 3 des Maßnahmenplanes an.

Die 3-G-Regel wird dann von der 2,5-G-Regel abgelöst. Antigen-Schnelltests sind nicht mehr gültig, sondern nur noch PCR-Tests.

Generell gilt nun, egal ob ab 1. November 3-G oder demnächst 2,5-G: Seinen Job antreten darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt für Dienstgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen.

Bis 14. November gilt eine Übergangsfrist, in der FFP2-Maske getragen werden darf. Ab dem Tag könnte es laut Mückstein auch schon bereits mit 2,5-G im Job ernst werden.

Ohne 3-G- oder 2,5-G-Nachweis drohen bei Kontrollen Strafen: Bis zu 500 Euro für Mitarbeiter, bis zu 3.600 Euro für Dienstgeber.

Bei dauernder Weigerung, einen Nachweis vorzulegen, kann das für Mitarbeiter Folgen haben: Möglich sind Freistellung ohne Gehalt oder sogar die Kündigung.

Die Vorschriften in den einzelnen Lebensbereichen im Überblick. 

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