Neue EU-Drohnenverordnung: App soll zeigen, wo geflogen werden darf
Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Damit reagiert die EU auf die wachsende Nachfrage nach den unbemannten Flugobjekten. Die Austro Control hat in Österreich allein 2018 2.900 neue Genehmigungen erteilt. Noch gar nicht eingerechnet sind dabei die nicht genehmigungspflichtigen Spielzeugdrohnen. Schätzungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) und der Austro Control zufolge sollen 100.000 dieser Drohnen im Umlauf sein.
EU regelt einheitlich die Nutzung von Flugdrohnen
Aber Drohnen sind mehr als ein Spielzeug: Von Vermessung über Logistik bis hin zum Umweltmanagement wächst das Einsatzgebiet der unbemannten Luftfahrzeuge laufend. Um die steigende Drohnennutzung sicher zu gestalten, gilt ab Juli nächsten Jahres eine EU-weite Drohnenverordnung.
App "Drone Space" soll helfen
Als Vorbild gilt dabei Österreich. Hierzulande hat sich der Gesetzgeber schon früh damit beschäftigt, wo Drohnen fliegen dürfen und ob eine Genehmigung notwendig ist. Mit dem 2014 novellierten Luftfahrtgesetz wurde in Österreich ein strenges Regulativ geschaffen. Laut einer Befragung des KFV entspricht das auch dem Wunsch der Bevölkerung, welche sich mehrheitlich eine starke Regulierung des Drohneneinsatzes wünscht.
Um Verstößen gegen die Drohnenrichtlinien vorzubeugen, hat die Austro Control eine App namens "Drone Space" angekündigt. Diese soll Piloten unter anderem anzeigen, wo sie ihr Flugobjekte steuern dürfen.
Registrierung statt Bewilligung
Die EU-Verordnung sieht künftig vor, dass Drohnen in drei Kategorien unterteilt werden: "Offen", "spezifisch" und "zertifiziert". Für die meisten Privatnutzer wird die Kategorie "offen" interessant sein, sie umfasst - je nach Einsatzgebiet - Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm. Die bisher obligatorische Genehmigung fällt bei dieser Bauart dann weg. Stattdessen wird eine Registrierung notwendig sein. Diese erfolgt bei der Austro Control und beinhaltet die Zuweisung einer Betreibernummer.
Es handelt sich um eine Art Kennzeichen, welches auf jeder Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm angebracht werden muss. Verstöße gegen die Drohnenverordnung sollen so künftig besser nachverfolgbar sein. Spielzeugdrohnen mit weniger als 250 Gramm können weiter ohne Registrierung geflogen werden - allerdings nur, wenn diese nicht mit einer Kamera aufgerüstet wurden. Die Registrierung soll via Online-Formular möglich sein.
Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Piloten ihre Fähigkeiten bei einem Test nachweisen müssen. Wie genau dieser aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Die Anforderungen sollen sich aber an der beabsichtigten Nutzung orientieren.
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