Rechtliche Grauzonen für Drohnenpiloten werden abgeschafft
Ab 1. Juli 2020 wird das Leben für Drohnenpiloten in Österreich und in der EU erheblich einfacher. Denn die neue Verordnung schafft für alle eine einheitliche Regelung für den Betrieb ihrer unbemannten Fluggeräte. Auch wenn die Aufregung in Österreich nach EU-Verordnungen oft groß ist, so muss man dieses Mal sagen: für Österreich wird es tatsächlich übersichtlicher.
Bisher mussten Drohnenpiloten für die Bewilligung ihrer Geräte über 250 Gramm pro Jahr pro Drohne 330 Euro bei der Austro Control berappen. Ab Juli werden 25 Euro pro Pilot fällig. Der Vorteil der Bewilligung: man darf Geräte über 250 Gramm, also so gut wie alle Drohnen am Markt mit einer entsprechenden Foto- und Videoqualität fliegen. Außerdem darf die Drohne bis zu 150 Meter statt bisher 30 Meter hoch fliegen.
Problem der rechtlichen Grauzone
Das Problem der alten Regelung war, dass die 330 Euro Gebühr viele Menschen abschrecken, weswegen sie sich mit ihrer Drohne lieber in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Zur Vereinfachung wurde bei der Klassifizierung von Drohnen die magische 250-Gramm-Grenze eingezogen. Drohnen darunter gelten als Spielzeug. Geräte darüber müssen bewilligt werden.
Aber eigentlich spricht der Gesetzgeber bei der Grenze von einer maximalen Bewegungsenergie von 79 Joule. Dieser Wert ergibt sich aus der Höhe, dem Gewicht und der Geschwindigkeit mit dem sich eine Drohne bewegt. Und hier kommt der Kniff: Die Piloten können mit der Hilfe von Apps ihre Parameter errechnen, damit sie auch mit einer schwereren Drohne ohne Bewilligung im rechtlichen Rahmen fliegen dürfen.
Ein Meter höher oder nur etwas schneller unterwegs, und man hat bereits das Luftfahrtgesetz gebrochen.
Der rechtliche Umgang ist also alles andere als einfach. Und dementsprechend schwer von den Behörden zu kontrollieren.
Hausverstand
Während das künftige Drohnengesetz die rechtliche Lage also für Österreicher besser macht, so ist es ein gravierender Einschnitt für andere. Aktuell gibt es in der EU einige Länder, wo man praktisch ohne Beschränkung und ohne jeglicher Bewilligung mit der Drohne fliegen darf. Das fällt künftig natürlich weg. Allerdings zum Wohl eines geregelteren Umgangs im zivilen Luftraum.
Die neue Regelung hebelt allerdings nicht den Hausverstand aus. Auch unter Drohnenpiloten gibt es immer wieder schwarze Schafe. Menschen, die den rechtlichen Rahmen ignorieren und andere Personen mit den Drohnen in Gefahr bringen. Dabei geht es nicht nur um den verbotenen Betrieb der Geräte in der Nähe von Flughäfen, sondern vor allem über Menschenmassen. Die große Fehlerquelle bleibt demnach hinter der Fernsteuerung. Wenn Piloten nicht mit Hausverstand agieren, dann helfen die besten Gesetze der Welt nichts.
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