Österreich als Vorbild für europaweites Drohnen-Gesetz

Gefahr durch Drohnen
Das neue EU-Gesetz soll spätestens am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Österreich war bei der Entwicklung federführend beteiligt.

„Der Flugbetrieb muss vorübergehend eingestellt werden“ – eine Mitteilung, die bei Fluggästen verlässlich Ärger hervorruft. Nicht zuletzt sind Drohnen-Sichtungen der Grund dafür, dass es auf internationalen Flughäfen immer wieder zu Störungen des Betriebs kommt. Österreich ist bisher verschont geblieben, wie der Pressesprecher des Flughafens Wien, Peter Kleemann, berichtet: „Wir sind bisher nicht betroffen gewesen. Aber es ist natürlich ein wichtiges Thema.“

Ein Hauptgrund, warum es hierzulande kaum zu Vorfällen kommt, ist, dass Österreich seit 2014 ein strenges Drohnen-Gesetz hat. Auch für die Flugobjekte gelten die Luftverkehrsregeln. Damit konnten gröbere Probleme mit den unbemannten Luftfahrzeugen bisher vermieden werden. Bei Verstößen drohen immerhin Strafen bis zu 22.000 Euro.

Mit diesem Gesetz hat Österreich eine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union inne. Ende Mai präsentierte EU-Transportkommissarin Violeta Bule nun eine neue Verordnung, die sich an den österreichischen Bestimmungen orientiert und die in den kommenden zwölf Monaten auf nationaler Ebene der EU-Mitgliedsländer umgesetzt werden muss. „Spätestens am 1. Juli des nächsten Jahres wird das neue Gesetz auch in Österreich schlagend. Unsere Experten waren in den Arbeitsgruppen involviert und haben es mitgestaltet“, erklärt Markus Pohanka, Sprecher der Flugsicherung Austro Control. Die EU wird künftig also weitestgehend das österreichische Gesetz zur Anwendung bringen.

Vereinfachungen

Die neue EU-Verordnung bringt einige Vereinfachungen: Statt wie aktuell fünf Kategorien gibt es künftig nur noch drei. Für Hobby-Drohnenpiloten ist fortan nur die erste Kategorie, die sogenannte „Offene Kategorie“, von Bedeutung: Darunter fallen alle Drohnen, die unter 25 Kilogramm Startgewicht haben und eine Flughöhe von 120 Metern nicht übersteigen.

Statt der bisherigen Bewilligung, die 330 Euro kostete, ist künftig nur eine Registrierung notwendig. „Hinzu kommt ein Online-Training sowie ein Online-Test, den jeder Pilot absolvieren muss“, sagt Pohanka. Ob und wie viel die neue Prozedur kosten wird, ist noch nicht klar.

Die europaweite Vereinheitlichung hat auch insofern Vorteile, als Österreicher ihre Drohnen gerne mit in den Urlaub nehmen. Hannes Fischler ist Versicherungsmakler und Geschäftsführer von „Air&More“, Österreichs Platzhirsch in Sachen Drohnen-Haftpflichtversicherung: „Piloten haben in Zukunft eine gewisse Rechtssicherheit in der EU. Bisher gab es in jedem Land unterschiedliche oder gar keine Gesetze für Drohnen. Da hatten wir sehr viel Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt er.

Austro Control

Ähnlich wie Austro Control und „Air&More“ ist auch der ÖAMTC überzeugt, dass die EU-Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Der ÖAMTC bietet seit dem Vorjahr Flugtrainings für Drohnen-Piloten. Und der Zulauf wird immer größer, wie ein Sprecher erklärt.

Insgesamt stieg die Zahl der bewilligten Drohnen seit 2014 massiv. Während es damals 150 Anmeldungen gab, lag die Zahl 2018 bereits bei 2.900 Bewilligungen. 2019 sind alleine bis Mai 1.300 Drohnen bewilligt worden.

Aber alle Experten sind sich einig: „Wer mit Hausverstand fliegt, wird auch künftig keine Probleme haben.“

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