Die Bedrohnung von oben: Immer mehr Drohnen über Österreich

Eine Drohne der Landespolizeidirektion Wien
Privatpersonen und Industrie setzen auf Drohnen. Viele juristische Fragen sind aber noch offen.

Eine Frau bräunt sich oben ohne im Garten, als sie ein entferntes Summen hört. Wie eine Gelse, aber lauter und mechanischer. Sie öffnet die Augen und erblickt den Lärmverursacher, der etwa zehn Meter über ihr schwebt. Dieser ist kein Insekt, sondern eine Drohne. Am liebsten würde die erschrockene Frau einen Stein nach dem Flugobjekt werfen.

Davon ist aber abzuraten, schließlich ist in so einer Distanz schwer zu erkennen, ob die Drohne überhaupt mit einer Kamera ausgestattet ist. Der Besitzer könnte Schadenersatz fordern, ein Verfahren wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung würde drohen.

Kann die Frau umgekehrt, selbst die Polizei alarmieren? Natürlich. Doch der Drohnenpilot kann hunderte Meter entfernt sein. Ein Kennzeichen für die unbemannten Flugfahrzeuge gibt es noch nicht.

Mit 1. Juli 2020 tritt allerdings eine EU-Drohnenverordnung in Kraft, welche eine Registrierung vorsieht. Für Menschen, die sich aus der Luft beobachtet fühlen, wird es dann leichter, Piloten zu identifizieren und sich zu wehren. Etwa anhand einer Besitzstörungsklage.

  • 65 Tsd. Drohnen wurden 2019 bis einschließlich Oktober in Deutschland, Österreich und der Schweiz verkauft.
  • 18 % Verkaufsplus  bei den Drohnenverkäufen 2019 im D-A-CH-Raum.
  • 30 Meter Maximalhöhe darf eine Drohne erreichen, um als Spielzeug zu gelten

Juristen gefragt

Bei derartigen Fällen handelt es sich laut Austro Control um Ausnahmen, aber sie kommen vor. Und sie bringen eine Vielzahl juristischer Fragen mit sich. Fragen, auf die selbst ausgewiesene Rechtsexperten nicht sofort eine Antwort parat haben.

"Wir wissen, dass wir nichts wissen", fasst Rechtsanwältin Stefanie Werinos-Sydow von PwC Legal die rechtliche Situation rund um den Drohneneinsatz zusammen. Die 39-Jährige ist eine der Wenigen, die sich in Österreich auf das Drohnenrecht spezialisiert haben.

"Wir haben einen riesigen Bereich von der Bewilligung bis hin zur Zonierung des Luftraums und ein ständig wachsendes Einsatzgebiet", beschreibt sie die Herausforderungen. Tatsächlich entdecken immer mehr Branchen die Vogelperspektive für sich. Vom Bausektor über den Sicherheitsbereich bis hin zur Land- und Forstwirtschaft werden Drohnen eingesetzt. Um darauf zu reagieren, hat PwC Legal ein Kompetenzzentrum für Drohnenrecht ins Leben gerufen. Ziel ist es, Experten aus allen Feldern zusammenzubringen und rechtliche Unklarheiten zu klären.

Diese umfassen zum Beispiel die notwendigen Bewilligungen und die vorgeschriebene Ausbildung, um eine Drohne zu steuern. Abhängig ist das von deren Größe und Bewegungsenergie.

Solche Bestimmungen betreffen aber nicht nur Hobbypiloten, gibt Werinos-Sydow zu bedenken: "Transportdrohnen, die Pakete zustellen, werden in den nächsten Jahren Alltag werden. Die Technik existiert bereits." Auch Flugtaxis seien nur mehr eine Frage der Zeit. Damit tun sich zwangsläufig neue Rechtsfragen auf: Wer haftet, wenn eine Drohne abstürzt und jemanden verletzt? Wie verhindert man Grenzschmuggel? "Das mag nach Science Fiction klingen. Fiktion ist das aber schon lange nicht mehr", so der Ausblick der Drohnenexpertin.

Wie das Bundesheer Drohnen erfasst und abwehrt

Nicht nur für die Industrie könnten Drohnen von großem Nutzen sein – auch Terroristen verwenden sie immer häufiger. Derzeit vor allem im Nahen- und Mittleren Osten.
Doch auch in Österreich nimmt das Risiko eines Anschlags mittels unbemanntem Flugkörper zu. Dem Risiko begegnet das Bundesheer mit dem Projekt "ELDRO", der "Elektronischen Kampfführung zur Drohnenabwehr" und hat dort in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte in der Abwehr von Drohnen unter 15 Kilo gemacht. Erfassen und stören "Mittels moderner Aufklärungssysteme können wir Drohnen erkennen und gegebenenfalls auch mit einem Störgewehr außer Betrieb setzen", sagt Hauptmann Robert Kulterer, Kommandant der ELDRO, zum KURIER.

Objekte mit vier Kilometern Durchmesser kann Kulterers Einheit vor Drohnen schützen. Bisher war er mit seinen Kameraden auf der Airpower im Einsatz, hätte dort auch die Befugnis gehabt, angreifende Drohnen abzuwehren. "Ansonsten haben wir im Zuge der EU-Präsidentschaft Drohnenerfassung betrieben – aktive Drohnenabwehr dürfen wir nur im Zuge eines Assistenzeinsatzes durchführen. Also wenn wir offiziell darum gebeten werden, weil andere es nicht mehr können", sagt er.
Grundsätzlich ist das Innenministerium für die Drohnenabwehr in Österreich verantwortlich. Verantwortlich für Kulterers ELDRO ist die Führungsunterstützungsschule des Bundesheeres. Ihr Kommandant, Oberst Christian Wally, ist davon überzeugt, dass seine Institution viel für die Bevölkerung leisten könnte: "Schon allein im Bereich der Cyberabwehr sind wir extrem weit, mit ELDRO haben wir ein weiteres Erfolgsprojekt", sagt er. Dennoch spürt auch er den Spardruck auf dem Bundesheer lasten: "Diese Leistungen sind jedoch nur bei Aufbau und Erhalt der erforderlichen Kompetenzen möglich", sagt Wally.

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