Neue Corona-Regeln: Was sich ändert, was bleibt

Die Zeiten gut gefüllter Skilifte waren heuer jäh zu Ende
Zwei-Meter-Abstand gilt auch im Supermarkt, 50-Prozent-Belegung von Gondeln bleibt.

Die „3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung“ tritt am Montag in Kraft, am Donnerstag tagte der Hauptausschuss des Nationalrates. Einziger Tagesordnungspunkt war der Beschluss der neuesten Verordnung. Sie birgt mehr Änderungen als nur die Tragepflicht von FFP2-Masken. sondern auch Neuerungen beim Mindestabstand. Die Besuchsregeln sind gleich geblieben.

Mindestabstand: Der Babyelefant ist zum Teenie-Elefant gewachsen, sprich: Der berühmte Ein-Meter-Abstand zwischen haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum verdoppelt sich.

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