Neue Verordnung für XXL-Lockdown ist da
Alle zwei Wochen muss der Lockdown im Hauptausschuss des Parlaments verlängert werden. Was es bei der beschlossenen Lockdown-Verlängerung zusätzlich braucht, ist eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Dem KURIER liegt der Entwurf der Verordnung für die neuen Lockdown-Regeln vor. So wie am Sonntag bei der Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober angekündigt, ist die neue FFP2-Masken-Pflicht festgeschrieben und der Babyelefanten-Abstand wird auf Zwei-Meter-Abstand vergrößert.
Ein interessantes Detail gleich vorweg: Wer eine Covid-19-Infektion hinter sich gebracht hat, auch wenn sie länger als drei Monate zurückliegt, erspart sich vorgeschriebene Corona-Tests. In der Verordnung heißt es dazu: "Eine ärztliche Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion oder einen positiven Antikörpertest laut Anlage ist einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 gleichzuhalten." Das begrüßt der Neos-Abgeordnete Gerald Loacker. "Hier scheint Gesundheitsminister Anschober, die wissenschaftlichen Ergebnisse nun zu akzeptieren. Vor kurzem erst meinte er, das sei zu riskant."
Hier ein Überblick über die wichtigsten Veränderungen:
So ist der Zwei-Meter-Abstand geregelt
Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist "gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten“, heißt es in der Verordnung des Gesundheitsministeriums.
Auch beim Betreten "öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, sowie eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“.
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