FFP2-Maskenpflicht mit Schlupflöchern

FFP2-Maskenpflicht mit Schlupflöchern
Wem der Erwerb nicht "zumutbar" war, kommt weiter mit einfachem Mund-Nasen-Schutz durch.

Am Montag ist es so weit:

Die bunten Stoffmasken mit lustigen Motiven, die medizinischen Einwegmasken und die Schals vor dem halben Gesicht haben ausgedient, es regiert die FFP2-Maske allerdings mit Schlupflöchern: Wenn der Erwerb so einer Maske nicht "zumutbar" war, reicht erst recht wieder Stoff über Mund und Nase.

So steht es in der jüngsten Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Über diesen Umweg kann also auch der Mund-Nasen-Schutz bleiben, wo er ist: Sollte etwa ein Mangel an FFP2-Masken entstehen, kann man sich dennoch ungestraft mit einem MNS-Schutz mit Lebensmitteln eindecken.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bedeutet „Zumutbarkeit“ in dem Fall?

Das hat laut Sozialministerium nichts mit dem Preis zu tun, sondern mit der Möglichkeit des Erwerbs. Wenn etwa FFP2-Masken ausverkauft sind oder keine Möglichkeit besteht, sie online zu ordern, ist die Tragepflicht laut Verordnung hinfällig.

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