FFP2-Maskenpflicht mit Schlupflöchern
Am Montag ist es so weit:
Die bunten Stoffmasken mit lustigen Motiven, die medizinischen Einwegmasken und die Schals vor dem halben Gesicht haben ausgedient, es regiert die FFP2-Maske allerdings mit Schlupflöchern: Wenn der Erwerb so einer Maske nicht "zumutbar" war, reicht erst recht wieder Stoff über Mund und Nase.
So steht es in der jüngsten Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Über diesen Umweg kann also auch der Mund-Nasen-Schutz bleiben, wo er ist: Sollte etwa ein Mangel an FFP2-Masken entstehen, kann man sich dennoch ungestraft mit einem MNS-Schutz mit Lebensmitteln eindecken.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was bedeutet „Zumutbarkeit“ in dem Fall?
Das hat laut Sozialministerium nichts mit dem Preis zu tun, sondern mit der Möglichkeit des Erwerbs. Wenn etwa FFP2-Masken ausverkauft sind oder keine Möglichkeit besteht, sie online zu ordern, ist die Tragepflicht laut Verordnung hinfällig.
Lässt sich das überhaupt kontrollieren?
Im Ministerium geht man davon aus, dass das funktioniert. "Wenn die Masken in einer ganzen Region ausverkauft sind, dann wird man das wissen", hieß es. Zudem sei im Anlassfall flexibel zu entscheiden: Einer (jüngeren) Person aus der Internet-Generation sei Online-Kauf zuzumuten, einem Senior dagegen nicht automatisch.
Wo gilt die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen?
Überall dort, wo jetzt schon der einfachere Mund-Nasen-Schutz aus Stoff, Einwegmaterial oder schlicht ein Schal zum Einsatz gekommen sind. Also etwa beim Einkaufen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Taxi, bei Fahrgemeinschaften im Privat-Pkw, beim Abholen von Speisen in der Gastronomie, in der Seilbahn im Skigebiet.
Wer muss diese Masken verwenden?
Jugendliche und Erwachsene ab 14 Jahren. Für Kinder ab 6 Jahren reicht wie bisher ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Achtung: Auch bereits geimpfte oder von einer Covid-19-Infektion genesene Personen müssen FFP2-Masken benützen.
Gibt es Ausnahmen von der FFP2-Pflicht?
Ja - Schwangere benötigen sie nicht, müssen aber MNS verwenden. Das gleiche gilt für Menschen, die an Asthma oder Demenz leiden, also jene, die die dichteren Masken "aus gesundheitlichen Gründen" nicht verwenden können. Weiterhin gilt die Möglichkeit, sich in schweren Fällen per ärztlichem Attest generell von der Tragepflicht entbinden zu lassen: Diese Bescheinigung muss aber bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.
Was gilt am Arbeitsplatz?
Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, muss in geschlossenen Räumen MNS tragen, sofern nicht Trennwände oder Plexiglas das Infektionsrisiko verhindern helfen. MNS, wohlgemerkt: Hier besteht laut Verordnungsentwurf keine Pflicht auf FFP2-Masken. Davon unbenommen bleiben freilich betriebsinterne Regelungen, die strenger ausfallen können.
Gibt es Sonderreglungen für bestimmte Berufsgruppen?
Ja, für einige Sparten gibt es die Ausnahme von der FFP2-Pflicht nicht: Sie müssen auch am Arbeitsplatz FFP2-Masken tragen. Dazu zählen Handelsangestellte ("Arbeitnehmer mit unmittelbaren Kundenkontakt"), Lehrer und Kindergartenpädagogen sowie Beamte von Behörden mit Parteienverkehr (z. B. Führerscheinstellen). Aber es gibt einen Ausweg ein wöchentlicher Corona-Test. Dann reicht auch auf diesen Arbeitsplätzen ("Ort der beruflichen Tätigkeit") wieder ein einfacher MNS. Auch bei Begräbnissen reicht MNS.
Was geschieht, wenn man ohne FFP2-Maske ertappt wird (und die „Unzumutbarkeit“ nicht belegen kann)?
Sollte dies im öffentlichen Raum – z. B. Haltestellen der Öffis passieren, kostet das 25 Euro, die Polizei kann Organmandate ausstellen. In den Öffis achten jetzt schon die Kontrollore der Verkehrsbetriebe darauf, dass die Fahrgäste MNS tragen. Das dehnt sich auf FFP2-Masken aus: In Wien und Graz sind bei Missachtung des MNS-Gebots 50 Euro fällig, daran dürfte sich nichts ändern.
Apropos Geld wer bezahlt die FFP2-Masken?Grundsätzlich jeder selbst. Aber seit der Ankündigung der Tragepflicht vergangenen Sonntag sind deren Preise auf Talfahrt: Supermärkte locken mit 59 Cent pro Stück, waren aber diese Woche teilweise schon ausverkauft. Dazu kommen Gratis-Aktionen von Bund und Kommunen für Personen mit wenig Einkommen. Die Bundesregierung kündigte im Dezember an, Personen ab 65 Jahren mit je zehn Stück zu versorgen. Allerdings hatten sie längst noch nicht alle Haushalte in der Post. Laut Sozialministerium wurden bisher 1,3 Millionen Stück verschickt.
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