Nach tödlichem Unfall: So gefährlich sind Radanhänger für Kinder
Alana und Samira – nur ein und vier Jahre alt – verunglückten auf einer Landstraße im Bezirk Korneuburg. Die Schwestern waren mit ihrer Mutter mit dem E-Bike unterwegs und wurden in einem mehrspurigen Fahrradanhänger transportiert. Der tragische Tod der beiden Kleinkinder hat nun Fragen über die Sicherheit dieser Radanhänger aufgeworfen. Der KURIER zeigt die Gefahrenzonen auf:
Gefahr Straße: Sabine W., die Mutter der verstorbenen Mädchen, war am Sonntag um 20.50 Uhr mit dem E-Bike samt Fahrradanhänger auf einer Freilandstraße Richtung Tulln unterwegs. Laut Roland Romano, Sprecher der Radlobby, ein wesentlicher Faktor, der den Unfall so verheerend enden ließ: "Es ist dort ein großes Problem, dass es einfach keine andere Verbindung von Tulln ins Tullnerfeld gibt als die Freilandstraße." Ein Fahrradweg wurde dort bisher nicht errichtet.
"Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Das passiert leider zu selten. Wenn man 80 oder 100 km/h fährt und ein Hindernis nicht früh genug sieht, hat man keine Chance“, sagt Romano.
Aber auch im Stadtverkehr – speziell in Wien – können die Fahrradanhänger zur Gefahr werden, wie der Leiter der ÖAMTC Testabteilung, Steffan Kerbl sagt: "In der Stadt gibt es sehr viele Abbiege-Situationen. Dabei besteht das Risiko, dass die niedrigen Anhänger von Autofahrern übersehen werden. Das gilt auch für Lastenräder, in denen die Kinder vor dem Lenker sitzen." Auf Radwegen hingegen seien die Anhänger allerdings sicherer als Kindersitze am Gepäckträger. "Sollten die Eltern stürzen, fallen die Kinder nicht so tief wie bei einem Kindersitz."
In der Stadt gibt es sehr viele Abbiege-Situationen. Dabei besteht das Risiko, dass die niedrigen Anhänger von Autofahrern übersehen werden.
Nach der Tragödie: Gefahren sind lange bekannt
Gefahr Beleuchtung: Als es am Sonntag zu dem tragischen Unfall auf der B19 kam, dämmerte es bereits. Ersten Informationen der Polizei zufolge, soll der Fahrradanhänger nicht genug beleuchtet gewesen sein. Für einen Autofahrer kann es da schwierig werden, die Gefahrensituation rechtzeitig zu erkennen.
Gemäß den Vorschriften müssen aber funktionierende Reflektoren vorhanden sein. Anhänger, die breiter als 60 Zentimenter sind, brauchen außerdem zwei weiße und zwei rote Rückstrahler. Am Anhänger muss laut ÖAMTC zudem eine 1,5 Meter hohe Stange mit leuchtfarbenem Wimpel montiert sein.
Gefahr Ausrüstung: Laut Gesetz müssen Kinder bis zu 12 Jahren einen Helm tragen. Das ist auch beim Transport in einem Anhänger so. Weiters muss für jedes Kind ein Gurtensystem vorhanden sein. Ob Alana und Samira vorschriftsgemäß angegurtet in dem Anhänger gesessen sind, wird von den Ermittlern untersucht. Einen Helm hatten sie jedenfalls keinen auf. In dem Korb saßen auch noch zwei Hunde. Hatten die Kinder dennoch genug Platz, dürfte dagegen rechtlich nichts einzuwenden sein.
Gefahr E-Bike: Besonders wichtig sind laut ÖAMTC-Experte Kerbl auch technische Details. Fahren die Eltern etwa mit einem E-Bike, wie im aktuellen Fall, gibt es gravierende Unterschiede: „Durch den Antrieb des Motors spürt man die Last des Anhängers weniger. Dadurch kann das Verhalten in Kurven unterschätzt werden.“ Der Experte rät, vorher ausreichend mit Gewichten im Anhänger zu üben.
Die erschreckende Unfallbilanz in der Ostregion der letzten Tage
Gefahr Material: Nicht nur bei einem Unfall können Radanhänger für Kinder gefährlich werden. Als die Gefährte vor rund 15 Jahre zum Trend wurden, hagelte es herbe Kritik von Mobilitätsclubs: Durch die niedrige Sitzposition der Kinder wären sie den Abgasen besonders ausgesetzt. Neue Materialien und technische Verbesserungen bei der Belüftung haben die Gefahr von Gesundheitsschäden mittlerweile verringert. Spätschäden können von Experten aber nicht ausgeschlossen werden.
Gefährliche Trendfahrzeuge
Fast täglich sieht man in den Städten neue Flitzer, mit denen Menschen über Rad- und Fußwege navigieren. Die meisten davon dürften aber nur auf Privatgründen gefahren werden. Dazu zählen die "Fixies".
Diese Fahrräder haben nur einen Gang und keine Bremsen. Benutzt wurden sie gerne von Fahrradkurieren, weil sie durch die fehlende Ausrüstung besonders leicht sind. Der Verwaltungsgerichtshof stellte aber 2017 fest, dass die Räder illegal auf den Straßen unterwegs sind. Dass man nur bremsen kann, wenn man mit den Füßen den Boden berührt, ist nicht zulässig.
Ähnlich sieht es das Gesetz bei den "One Wheels“. Anders als Segways, die auf Radwegen erlaubt sind, dürfen diese Gefährte nicht in der Öffentlichkeit genutzt werden – ebenso wie "Hoverboards", die elektrobetriebenen Rollbretter ohne Lenkstange.
Erlaubt sind E-Bikes und Elektroscooter. Beide gelten als Fahrrad. Ein illegaler Trend ist das Aufmotzen der E-Räder. Im Internet findet man für 100 Euro Zubehör, um das E-Bike zu tunen. Um die Geschwindigkeitsbeschränkung der Roller zu umgehen, reicht gar eine Software aus dem Internet, welche die Leihroller über die App schneller macht. Erlaubt sind mit beiden Fahrzeugen nur 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
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