Mordprozess: Mutter würgte ihre Tochter

PROZESS GEGEN EINE FRAU WEGEN MORDVERSUCHS AN DER EIGENEN TOCHTER
Die 52-jährige Kärntnerin muss nach der Würge-Attacke nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Aber du bist ja meine Mutter.“ Dieser Satz brachte eine 52-jährige Kärntnerin wieder zurück in die Realität. Die Frau kniete in diesem Moment über ihrer Tochter und versuchte, diese zu erwürgen.

Der Vorfall ereignete sich am 9. Juli vergangenen Jahres und wurde diesen Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Frau leidet bereits seit Jahren an paranoider Schizophrenie, laut Staatsanwältin komme es immer wieder auch zu akustischen und optischen Halluzinationen.

Im vergangenen Sommer habe sich die 52-jährige tagelang nicht wohlgefühlt. Am 9. Juli kam es schließlich zum Übergriff. Die Frau habe mit ihrem Mann gefrühstückt, als sie sich plötzlich einbildete, ihre 21-jährige Tochter vor ihrem Nachbarn beschützen zu müssen. Sie stürzte ins Zimmer der 21-Jährigen, verschloss die Tür hinter sich und drückte ihrer Tochter eine Decken ins Gesicht. ‚Minutenlang soll die Frau ihre Hände am Hals ihrer Tochter gehabt haben. Sie selbst kann sich nur mehr bruchstückhaft an den Tag erinnern.

An die Worte ihrer Tochter konnte die Frau sich jedoch entsinnen. In diesem Moment habe sie die 21-Jährige losgelassen, erzählte die 52-Jährige. Ein Sachverständiger schilderte den Geschworenen seine Einschätzung des Vorfalles und bezeichnete das Würgen als „heftig“. Richterin Michaela Sanin erklärt der Frau nach den Ausführungen des Gutachters, dass sie sich zu den „Aussagen auch äußern kann“, wenn sie mag. „Es erschüttert mich, dass das so arg war,“ antwortete die Frau darauf mit gedrückter Stimme.

„Bedingte Einweisung“

Kurz nach Mittag hatten die Geschworenen entschieden. Die Frau wurde bedingt eingewiesen und kann somit zu Hause behandelt werden. Ausschlaggebend für die Entscheidung war wohl die Expertise des psychiatrischen Gutachters. Er sagte, der Zustand habe sich signifikant verbessert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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