Muss man selbst in Quarantäne, wenn Angehörige oder Kollegen Verdachtsfälle sind?
Prinzipiell nein. Nur die im Bescheid der Gesundheitsbehörde genannte Person muss sich in Quarantäne begeben. Personen, die im gleichen Haushalt leben, können grundsätzlich weiterhin Erledigungen machen und zur Arbeit gehen. Es wird aber dazu geraten, sich innerhalb der Wohnung räumlich zu trennen und nicht die gleichen Hygieneartikel, Sanitäranlagen oder Handtücher zu benutzen. Sofern möglich, ist es zu empfehlen, sich ebenfalls in Isolation zu begeben, wenn man mit einer Verdachtsperson zusammenlebt und noch kein negatives Ergebnis vorliegt.
Muss man in Quarantäne, wenn man mit Infizierten Kontakt hatte?
Hatte man mehr als 15 Minuten Kontakt zu einem positiv Getesteten, ohne dass zwei Meter Abstand eingehalten wurden, erhält man eine Anordnung zur Quarantäne. Man gilt dann als Kontaktperson der Kategorie 1. Als solche muss die Quarantäne auch dann fortgesetzt werden, wenn das eigene Testergebnis vorerst negativ ausfällt. So kann es zu einer Quarantäne-Zeit von bis zu 20 Tagen kommen, denn obwohl der ursprünglich Infizierte bereits genesen ist, hatte man an dessen letztem infektiösen Tag noch Kontakt und könnte das Virus in sich tragen.
Bei kleinen Kindern ist das aber anders, oder?
Derzeit noch nicht, aber: Seit Kurzem gibt es eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, wonach Kinder bis zehn Jahre nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne müssen, wenn es in ihrer Klasse einen Corona-Fall gibt. Sofern sie selbst negativ getestet wurden und symptomfrei sind, dürfen sie weiterhin in die Schule gehen. Hintergrund ist, dass Kinder bei der Virenübertragung keine große Rolle spielen. Die Empfehlung hat noch keine Gesundheitsbehörde der Bundesländer umgesetzt. Bisher müssen sie – wie ältere Kinder auch – im Falle eines positiven Klassenkollegen in Quarantäne.
Wie kann man sich versorgen?
Sobald der Bescheid zugestellt wird, darf man sich nicht mehr aus der Wohnung begeben. Im Idealfall können Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn die Versorgung sicherstellen. Das sollte natürlich ohne direkten Kontakt passieren. Hat man Schwierigkeiten, die Versorgung auf diese Art zu sichern, kann man sich an das Team Österreich wenden. Ein Team bringt dann Lebensmittel und Medikamente nach Hause. Sollte man während der Erkrankung plötzlich akute medizinische Betreuung brauchen, muss man bei 1450 oder die Rettung unter 144 anrufen.
Wie lange dauert die Quarantäne?
In Österreich muss man sich derzeit für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ob der Zeitraum verkürzt wird, wird im Moment von Experten diskutiert. Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf können frühestens zehn Tage nach Symptombeginn, mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit und mit einem negativen Corona-Test die Quarantäne beenden. Bei einem leichten Krankheitsverlauf sind nur die Zeiträume zu beachten, ein erneuter Test ist nicht notwendig. Gab es einen asymptomatischen Verlauf, dann kann die Quarantäne einfach nach zehn Tagen beendet werden.
Wer kontrolliert die Quarantäne, und was droht bei Verstößen?
Ob die Quarantäne eingehalten wird, überprüfen die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden. Verstöße können eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro zur Folge haben. Darüber hinaus kann man sich auch strafbar machen, wenn man andere Menschen durch übertragbare Krankheiten gefährdet. Nachbarn müssen über eine Quarantäne oder eine Infektion übrigens nicht automatisch informiert werden. Gesundheitsdaten müssen in Österreich vertraulich behandelt werden. Gab es Kontakt, übernehmen das die Gesundheitsbehörden.
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