Illegale Spielautomaten: Mit Beton gegen Razzien
Seit das Glücksspielgesetz 2010 in Kraft ist, streiten die Betreiber von Automatensalons mit den Behörden wegen Beschlagnahmungen und Razzien. Besonders auf die Finanzpolizei haben es die betroffenen Glücksspielunternehmer abgesehen. Sie wenden allerlei Tricks an, um die Mitnahme von womöglich nicht erlaubten Geräten zu verhindern, erzählt Finanzpolizei-Chef Wilfried Lehner.
"Am Anfang haben sie versucht, die Geräte mit Metallbügeln am Boden zu verankern", so Lehner. "Die haben wir einfach abgeschnitten." Der neueste "Schmäh" in Wien: Die Automaten werden einbetoniert. "Sie befüllen den ganzen unteren Sockel mit Beton."
Mit Atemschutzmasken zum Einsatz
Anzeigen wegen Sachbeschädigung
Wenn die Finanzpolizei dann einbetonierte Geräte gewaltsam entfernt und beschädigt, hagelt es Anzeigen wegen Sachbeschädigung oder auch Amtsmissbrauchs. "Eine Zeit lang war jetzt nichts", aber 2015 habe es wieder eine neue Anzeigenwelle gegeben. "Auch die neue Berechtigung der Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt, die es den Kontrollorganen ermöglicht, verschlossene Türen gewaltsam zu öffnen, wird für derartige Anzeigen missbraucht", so Lehner. "Sämtliche Anzeigen sind aber naturgemäß wirkungslos geblieben und wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt."
Versiegelungen runtergerissen
Die konfiszierten Automaten werden bei den jeweiligen Landespolizeidirektionen gelagert. "Wenn der Einziehungsbescheid rechtskräftig ist, werden sie vernichtet." Da de facto jeder Bescheid beeinsprucht wird, stünden immer ein paar hundert Geräte herum. "Jedes Verfahren geht zum Landesverwaltungsgericht, viele auch zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH)." Die einzelnen Landesverwaltungsgerichte entscheiden laut Lehner in Sachen Beschlagnahmungen von Glücksspielgeräten sehr unterschiedlich. Manchmal bekommen also die Betreiber Recht, manchmal die Finanzpolizei. Erst langsam kristallisiere sich eine gewisse Spruchpraxis heraus, so Lehner.
Keine Rückgabe
Der Chef der Finanzpolizei übt auch Kritik an den Behörden. Diese nutzten die - aus seiner Sicht besonders effektive - Möglichkeit der Betriebsschließung immer noch zu zögerlich. Ein weiteres Problem, mit dem die Beamten konfrontiert sind: "Es treten immer noch Sachverständige auf, die mit ihren Gutachten versuchen, Glücksspielgeräte als Geschicklichkeitsgeräte darzustellen. Zudem verstecken sich Betreiber immer öfter hinter Scheinfirmenkonstrukten im nahen Ausland, um dem Verwaltungsstrafverfahren zu entkommen."
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