Millionen-Forderung: Abgeordnete wollen Förderung für Ex-Partei nun beantragen

Mandataren vom „Impuls“-Landtagsklub droht der persönliche Ruin
Mandatare von Landtagsklub "Impuls Tirol" müssen hoffen, dass das Land 1,5 Millionen Euro nachträglich an "Vorwärts Tirol" auszahlt

Den drei Abgeordneten des Landtagsklubs "Impuls Tirol" droht, wie berichtet, der Ruin. Sie könnten über 1,5 Millionen Euro an ihre alte Partei "Vorwärts Tirol" bezahlen müssen, auf deren Liste sie 2013 in den Tiroler Landtag eingezogen sind.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Mandatare in seiner Entscheidung dafür haftbar gemacht, dass "Vorwärts" die Parteienförderung entgangen ist. "Impuls"-Chef Hans Lindenberger und seine Mitstreiter Josef Schett und Maria Zwölfer hatten die Beantragung der Gelder für 2016 (758.000 Euro) und 2017 (765.000 Euro) verweigert.

Hermann Holzmann, Rechtsanwalt der Politiker, hat am Dienstag versucht, das drohende Unheil für seine Mandanten abzuwenden. "Ich habe beim Amt der Tiroler Landesregierung Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Antragstellung auf Parteeinfinanzierung eingebracht", erklärte der Jurist.

Die Abgeordneten sollen so die Möglichkeit erhalten, die Parteienförderung nachträglich zu beantragen. Der Anspruch ist mit dem Versäumen der Frist prinzipiell erloschen. Holzmann zeigt sich dennoch überzeugt davon, dass seinem Antrag entsprochen wird: "Die rechtlichen Voraussetzungen liegen vor."

Die "Impuls"-Abgeordneten seien durch "ein unvorhergesehenes oder auch unabwendbares Ereignis" an der rechtzeitigen Antragstellung gehindert worden, heißt es in dem Schreiben. Seine Mandanten seien an einen Beschluss des Landtags gebunden gewesen. Der hat die Landesregierung 2015 aufgefordert, die Förderzahlungen an "Vorwärts" einzustellen. Das war freilich nur ein Wunsch.

Der OGH hat in seiner Entscheidung vorerst nur über eine Klage von "Vorwärts" zur entgangenen Parteiförderung für das Jahr 2016 befunden. In den vorangegangenen Instanzen hatten die Beklagten Recht bekommen. Ähnlich sieht die Sache, wie Holzmann betont, auch in der Klage betreffend der Zahlungen für 2017 der Fall. Das Landesgericht Innsbruck habe die Klage von "Vorwärts" über diesen Betrag vor einigen Tagen abgewiesen. Der Rechtsanwalt hat den Antrag gestellt, dass das Land die für 2017 eingeklagte Summe vorerst auf ein Treuhandkonto überweist, da der Ausgang dieses Verfahrens noch offen sei.

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