Van Staa zu Millionen-Forderung: "Ich habe nichts zugesagt"

Landtagspräsident will in Brief nur Einschätzung abgegeben haben
Liste Impuls muss Ex-Partei über 1,5 Millionen Euro zahlen. Landtagspräsident bestreitet Zahlungsgarantie.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat vergangene Woche in der Tiroler Landespolitik wie eine Bombe eingeschlagen. Die drei Landtagsabgeordneten des Klubs Impuls Tirol wurden darin, wie berichtet, dazu verdonnert, ihrer alten Partei Vorwärts Tirol entgangene Parteiförderung zu bezahlen. Die Impuls-Mandatare hatten diese weder für die Jahre 2016 noch für 2017 beantragt, obwohl sie dies zuvor schriftlich zugesagt hatten.

Den drei Politikern drohen somit private Forderungen von mehr als 1,5 Millionen Euro. "Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch das Land", hatte Impuls-Klubobmann Hans Lindenberger vergangene Woche noch voll Zuversicht gemeint. "Ich habe das schriftlich", sagte er.

Doch schriftlich gibt es offenbar nur einen Brief von Landtagspräsident Herwig van Staa (ÖVP). Der betont auf Anfrage jedoch: "Ich habe nichts zugesichert. Ich sage auch nichts zu, was ich gar nicht zusagen kann." In besagtem Brief habe er Lindenberger nur seine Einschätzung mitgeteilt. Und die habe sich auf zwei rechtliche Gutachten gestützt, wonach Vorwärts keine Parteiförderung mehr zustehe.

Verhängnisvoller Brief

Tatsächlich schrieb van Staa in dem Brief im Dezember 2015, dass er eine Schadenersatzforderung an Lindenberger und seine Klubkollegen "für erfolglos halte". Weiters führte der Landtagspräsident aus: "Eine allfällige Schadenersatzklage würde meines Erachtens nach gegen das Land Tirol zu richten sein."

Van Staa zu Millionen-Forderung: "Ich habe nichts zugesagt"
Brief von van Staa an Lindenberger

Diese Einschätzungen haben sich als falsch herausgestellt. Der OGH hat die drei Impuls-Abgeordneten in seinem Urteil über die Schadenersatzforderung von Vorwärts Tirol persönlich haftbar gemacht, weil die Mandatare die Parteiförderung nicht beantragt hatten. Dass der Landtag auf Gutachten gestützt die Landesregierung zu einem Zahlungsstopp an die Partei ohne Abgeordnete aufgefordert hat, tat dabei nichts zur Sache.

Die Juristen im Landhaus prüfen derzeit, ob Impuls die Parteiförderung rückwirkend beantragen kann. Für SPÖ-Klubjurist Günther Hye ist die Sache klar: "Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Anspruch ist verfallen." Auch von der ÖVP ist keine Schützenhilfe zu erwarten. "Das Urteil ist an die Personen von Impuls ergangen. Die haben nun Handlungsbedarf", sagt ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf.

Van Staa wiederum hielte es für falsch, die Impuls-Abgeordneten "jetzt dazu zu verdonnern, ihre Existenz zu verlieren". In diese Richtung wolle er sich im Landtag auch aussprechen. Mehr kann er aber auch nicht tun. Lindenberger will die weitere Vorgangsweise mit seinen Anwälten beraten.

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