Messerangriffe nehmen zu: Liberales Waffengesetz als Problem
Eine Internetseite für Messerfans bringt es ziemlich genau auf den Punkt: „Man kann das österreichische Waffengesetz hinsichtlich Messern mit drei Worten erklären: Nichts ist verboten.“
Tatsächlich gilt in der Alpenrepublik eines der liberalsten Waffenrechte bezüglich Hieb- und Stichwaffen. Jeder, der über 18 Jahre alt ist und gegen den kein explizites Waffenverbot besteht (also rund sechs Millionen Menschen), darf ein Springmesser einstecken, einen Dolch am Bein festgebunden haben und dazu noch ein Schwert am Gürtel mitführen.
Verboten sind eigentlich nur versteckte Stichwaffen – also wenn ein Messer wie ein ganz anderer Gegenstand aussieht (beispielsweise ein Gehstock, Handy oder Feuerzeug) – darin dann aber tatsächlich eine getarnte Stichwaffe zu finden ist.
Kriminalstatistik: Mehr Angriffe mit Dolchen, Macheten und Springmessern
Kriminalstatistik
Das alles wird zunehmend zu einem Problem. Vor allem Stichwaffen mit langer Klinge (Dolche, Macheten) und sogenannte Einhandmesser (Springer, Läufer, Butterfly) sind derzeit die Sorgenkinder der Polizei, das berichtete Franz Lang, interimistischer Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, bei einem Hintergrundgespräch im Innenministerium.
Diese Problemfelder haben sich auch durch eine Analyse im Ressort gezeigt. Diese sogenannte „SOKO Frauenmorde“ wurde von Ex-Innenminister Herbert Kickl eingesetzt, die genauen Erkenntnisse dazu werden erst im Herbst veröffentlicht.
Fix ist, dass die Zahl der Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen stark zugenommen hat. Medien vergleichen gerne die Jahre 2008 und 2017, um eine dramatische Steigerung innerhalb dieser zehn Jahre um 200 beziehungsweise 400 Prozent zu dokumentieren.
Im Detail bietet sich aber ein sehr eigenartiges Bild – eigentlich gibt es den enormen Sprung (mit einer Vervierfachung) nur vom Jahr 2009 auf das Jahr 2010. Danach bleibt die Zahl der Angriffe mehr oder weniger konstant, es gibt nur mehr eine minimale Steigerung in den folgenden Jahren.
Ein direkter Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle (2015) kann also nicht hergestellt werden, das Problem ist schon davor entstanden. Die überwiegende Zahl derartiger Angriffe und Körperverletzungen passiert aber ohnehin innerhalb von Ethnien – also Afghanen gegen Afghanen oder auch Österreicher gegen Österreicher.
Die Politik reagierte zuletzt mit Waffenverbotszonen und (seit Jahresbeginn mit) Messerverboten für Asylwerber. Ob diese beiden Maßnahmen etwas gebracht haben, dazu gibt es bisher noch keine validen Belege. Eine Bilanz zu den Messerverboten konnte weder die Wiener Polizei noch das Innenministerium auf Anfrage zur Verfügung stellen.
„Intimizide“
Bezüglich der Mord-Analyse ist das Problem aber ohnehin nicht die Bluttat auf offener Straße an einer unbekannten Person. Der überwiegende Teil aller Tötungsdelikte sind sogenannte „Intimizide“, wie General Lang betonte. Das bedeutet, dass es sich um Partner (oft in der Trennungsphase) handelt, bei denen dann auch noch illegale Drogen oder Alkohol im Spiel sind.
Erleichtert wird dies sicher auch durch die liberale Gesetzgebung. In Deutschland oder der Schweiz etwa dürfen mitgeführte Messerklingen im Normalfall keine fünf Zentimeter überragen, Einhandmesser sind teilweise komplett verboten.
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