45-Jähriger wird nach Messerangriff auf Polizisten in Graz eingewiesen

45-Jähriger wird nach Messerangriff auf Polizisten in Graz eingewiesen
Der Mann wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil er im Juli 2021 mit zwei Messern auf Polizisten losgestürmt war, ist ein 45-Jähriger am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Beamten wurden bei dem Vorfall nicht verletzt, sie konnten den Mann durch mehrere Schüsse stoppen. Der Betroffene wurde als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Bosnier hatte schon lange psychische Probleme, die sich in der Zeit seit Corona noch verschärften. Der Kraftfahrer konnte nicht arbeiten, saß meistens zu Hause, las im Koran und fühlte sich zunehmend verfolgt. Er behauptete, von Geistern verfolgt zu werden. "Seine Frau sperrte sich immer wieder im Schlafzimmer ein", beschrieb Staatsanwältin Elisabeth Kirchmair. Am Tag der Tat holte er zwei Messer aus der Küche, wetzte sie gegeneinander und behauptete, das seien Geister, die gegeneinander kämpfen würden. Daraufhin verabreichte ihm seine Ehefrau einen Tee mit Beruhigungstabletten.

Beamte mit Messern empfangen

Als er in der Nacht aufwachte, eskalierte die Situation. Er stritt mit seiner Frau, sie sperrte sich wieder im Schlafzimmer ein und rief die Polizei. Als die vier Beamten durchs Stiegenhaus zur Wohnung kamen, empfing sie der Bosnier mit einem Messer in jeder Hand. Die Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn und riefen ihm zu, die Messer wegzulegen. Doch er reagierte nicht, sondern rannte auf die Männer zu, dabei rief er mehrmals "Allahu akbar". Die Beamten rannten die Stiegen hinunter, doch der 45-Jährige kam immer näher. Schließlich gaben zwei Polizisten je drei Schüsse ab, um sich vor dem Angreifer zu schützen. Der Betroffene wurde schwer verletzt und lag zwei Monate im Koma. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden eingestellt, ihr Verhalten wurde als Notwehr eingestuft.

"Mein Mandant ist weder ein Gewalttäter noch ein Fundamentalist", betonte der Verteidiger. "Er ist krank und nicht Herr seiner Sinne." Der Betroffene selbst gab an, er könne sich an nichts erinnern. "Ich weiß nur, dass ich mit meiner Frau ein bissl gestritten habe", erzählte er. Er war seit 2008 immer wieder in psychiatrischer Behandlung, hatte aber die Tabletten abgesetzt. "Ich wollte niemanden umbringen, es tut mir leid", meinte er.

Paranoide Schizophrenie diagnostiziert

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem 45-Jährigen paranoide Schizophrenie und stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein. "Das Gefährdungspotenzial ist sehr hoch", meinte der Gutachter, eine Entlassung in ambulante Behandlung daher derzeit "völlig ausgeschlossen".

Die Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, gaben übereinstimmend an, dass sie die Situation als sehr bedrohlich empfunden hatte. "Er hatte einen strengen, entschlossen Blick, ich habe gewusst, der will uns etwas Böses", schilderte einer der Beamten. Dass die vier damals zu Fuß im Stiegenhaus hinaufgegangen sind und nicht den kleinen Lift benutzt hatten, verhinderte vermutlich Schlimmeres. "Wären wir im Lift gewesen, wäre er direkt davor gestanden, wir hätten nicht einmal die Waffe zücken können. Dann wären vielleicht vier Leute tot gewesen", beschrieb es einer der Polizisten.

Die Geschworenen befanden, dass der 45-Jährige die beiden Mordversuche begangen hatte. Eine Strafe war wegen der Unzurechnungsfähigkeit nicht möglich. Der Richtersenat folgte der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen und sprach sich für eine Einweisung des Bosniers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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