Mehr Flexibilität in der Buschenschank gefordert

Mehr Flexibilität in der Buschenschank gefordert
Kärnten novelliert strenges Gesetz, um Betrieben neue Möglichkeiten zu geben. In der Steiermark hat man weniger Auflagen.

Buschenschank und Heuriger werden gerne über einen Kamm geschert. Vielen Gästen ist aber nicht bewusst, dass es signifikante Unterschiede gibt: Jedes Weinlokal darf sich schnell einmal das Etikett „Heuriger“ aufkleben, doch für Buschenschenken gibt es strenge Auflagen, die teils bis in das 18. Jahrhundert zurückreichen.

So darf in einer Buschenschank nur kalter Aufschnitt serviert werden, während in einem Heurigen auch warme Speisen verzehrt werden.

Welcher Rahmen den Schenken gewährt wird, ist Sache der Landesgesetzgebung. Kärnten hat im Vergleich zu anderen Bundesländern das derzeit strengste Buschenschankgesetz. Die Landesregierung will daher durch eine Gesetzesnovelle Vereinfachungen erreichen. Dies auch, weil viele Betriebe von der Corona-Krise finanziell stark getroffen wurden.

Sperrfrist fällt

Derzeit müssen Buschenschenken zum Beispiel den Betrieb nach zwölf Wochen für zehn Tage unterbrechen. Diese Sperrfrist soll nun fallen. Sonst hätten einige der Buschenschenken während der Hochsaison Mitte August schließen müssen.

„Die Ausschanktage sollen flexibel gesetzt werden können, so lange sie sich innerhalb des Rahmens von insgesamt 200 Tagen pro Jahr bewegen“, begründete Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Auch der Zukauf bäuerlicher Produkte aus der Region soll mit der Novelle erlaubt werden. Derzeit dürfen Buschenschenken bis auf wenige Ausnahmen Essiggurkerln etwa nur eigenproduzierte Ware anbieten.

Deshalb soll laut Gruber der Zukauf bei anderen Kärntner Produzenten unter strengen Auflagen erlaubt werden, sodass der typische bäuerliche Charakter bewahrt bleibt. Von wem die Produkte zugekauft werden, soll in der Speisekarte ausgewiesen werden.

Der Gesetzesentwurf soll nach Ende der Begutachtung noch im Juli im Landtag beschlossen werden und bereits im August in Kraft treten.

Nur Wein vom Betrieb

Das Problem der Kärntner Kollegen kennen die Steirer nicht. „Bei uns war der Zukauf regionaler Ware schon lange möglich“, betont Johann Dreisiebner, der als Präsident des steirischen Weinbauverbandes auch für die Buschenschenken spricht. „Die Kärntner waren offensichtlich ein bisserl strenger.“

Strikt ist die Steiermark jedoch beim Alkohol: Nur Wein, der von den Buschenschank-Betreibern erzeugt wird, darf dort serviert werden. Zusätzlich sind auch Edelbrände, Fruchtsäfte oder Milch aus der Region erlaubt.

2013 wurde das steirische Buschenschankgesetz zuletzt geändert: Seither dürfen dort nicht nur steirischer Volksmusiker aufspielen, sondern sogar Jazzmusiker auftreten.

Rund 800 Betriebe gibt es allein in der Steiermark, zehn Prozent von ihnen tragen auch ein Gütesiegel. Die Corona-Pause hat natürlich auch sie getroffen. „Der Mai ist Hochsaison für uns, aber auch die April-Wochenenden sind immer sehr wichtig“, beschreibt Dreisiebner. „Aber jetzt mit den Lockerungen ist das Geschäft schon sehr gut angelaufen.“

Auch für das Tourismus-Angebot seien Buschenschenken unverzichtbar, versichert Erich Neuhold, Geschäftsführer von Steiermark Tourismus. „Sie spiegeln zu 100 Prozent die Marke als Genussdestination wider.“ Die Gäste kämen wegen des „gemütlichen Lebensansatzes: Es sind Familienbetriebe, du lernst den Gastgeber kennen, der sich um dich kümmert.“

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