Massive Kritik an neuem Gesetz für neue Digital-Uni in Linz

Massive Kritik an neuem Gesetz für neue Digital-Uni in Linz
Flut an ablehnenden Stellungnahmen gegen neue Universität in Linz, etwa von Universitäten, Rechnungshof und Bundesverwaltungsgericht.

Der Weg zur Gründung der neuen Universität in Linz (IDSA) ist mit Stolpersteinen gepflastert - das hat sich beim Gründungskonvent und er Bestellung der Gründungsdirektorin mehrfach gezeigt. Und auch die Erstellung des neuen Gesetzes für die neue Universität geht mit harscher Kritik und entschiedener Ablehnung einher. 

Am heutigen Montag endet die Frist zur Abgabe von Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahren des Gesetzes für die neue Uni, die mittlerweile als IT:U (Interdisciplinary Transformation University) firmiert, bis zuletzt langten diese ein - zumeist gespickt mit Kritik. 

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Schon die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) stellt sich und dem Ministerium die grundsätzliche Frage, ob es sich "bei dieser Neugründung überhaupt um eine Universität im internationalen Verständnis" handle. 

Sowohl das Verhältnis der Institution zu den Studierenden, die Organisationsform und die fehlende akademische Selbstverwaltung lasse darauf schließen, dass hier ein als - und die uniko setzt das Wort explizit in Anführungszeichen - "Universität" bezeichnetes Unternehmen errichtet werden soll, das staatlich finanziert werde und akademische Titel vergeben könne. 

"Von politischen Interessen getriebenes Austriakum"

Konkret wird die Möglichkeit, autonom Studienbeiträge einheben zu dürfen, als "klar verfassungswidrig" bezeichnet, der "Universität" liege ein fundamental geändertes Verhältnis zwischen Studierenden und Bildungsanbieter zu Grunde, das "von der uniko nicht geteilt" werde.

Problematisch wird die Positionierung der Präsidentin der IT:U gesehen: "Die in einer Person konzentrierte Machtfülle erscheint zu internationalen universitären Usancen problematisch."

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Abschließend formuliert es Oliver Vitouch, Vorsitzender der uniko und Rektor der Uni Klagenfurt, sehr deutlich: "Ein IDSA auf Basis der vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage wäre wohl ein weltweites Unikum, nämlich ein von politischen Interessen getriebenes und mit mangelnder Sachkenntnis errichtetes Austriakum, das keinesfalls modellhaft für eine künftige Universitätsentwicklung angesehen werden kann."

Die Konferenz der Senatsvorsitzenden der Universitäten kommt zu einem ähnlich vernichtenden Ergebnis in ihrer Beurteilung. Das Leitungsorgan der IDSA, die "Universitätsversammlung,", wird als "demokratisches Gespenst" bezeichnet, dem IDSA werde ein "allumfassender Wirkungsbereich ohne jegliche fachliche Expertise" zugeschrieben, die jeder Grundlage entbehre.  

Und man hege "massive verfassungsrechtliche Bedenken: Es gebe keine Grundlage für Satzungsautonomie und Weisungsfreiheit bei gleichzeitigem Ausschluss einer demokratischen Binnenorganisation und andere Gleichheitswidrigkeiten". Deshalb drohe dem Gesetz schon jetzt eine Aufhebung zumindest von Teilen durch den Verfassungsgerichtshof,

Bundesverwaltungsgericht sieht verfassungsrechtliche Bedenken

Kritik kommt auch vom Bundesverwaltungsgericht. Dieses sieht verfassungsrechtliche Bedenken, dass die Uni zwar als öffentliche Uni errichtet werden soll, aber nicht den Bestimmungen des Universitätsgesetzes unterliegen solle und regt an, "die Notwendigkeit und Erforderlichkeit einer für die IDSA neu zu schaffenden Rechtsgrundlage einer (neuerlichen) grundlegenden (Über-)Prüfung zu unterziehen."

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Dem Rechnungshof fehlen die Grundlagen

Sorgen macht sich auch der Bundesrechnungshof: "Die Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen entsprechen daher mangels plausibel nachvollziehbarer Darstellung und mangels vollständiger Angabe der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen nicht den gesetzlichen Anforderungen."

Außerdem weist der Rechnungshof auf eine weitere Strukturebene hin, die durch die geplante Einrichtung einer GMBH geschaffen werde, die er nicht nachvollziehen könne.

Für die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist "der Wirkungsbereich ist viel zu breit gefasst und würde Lehr- und Forschungsbereiche bestehender universitärer wie außeruniversitärer Institutionen für sich beanspruchen". 

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Eine Verdoppelung von Aufgabenbereichen entspricht nicht einer effizienten Nutzung vorhandener Universitäts- und Forschungsbudgets. Zudem würde aufgrund der Lokalisierung in Linz vor allem eine Konkurrenzsituation zur Johannes Kepler Universität Linz geschaffen. Und wie die uniko kritisiert auch die ÖAW, dass "zu viel Macht und Einfluss bei der Präsidentin" liegen würde, auch der Sitz des Landes Oberösterreich als Standortbundesland im Kuratorium wird problematisch gesehen. 

Linzer Unis gegen neuen Player

Die Johannes-Kepler-Universität bezweifelt auch, dass es sich bei der neuen Universität – die aufgrund der skizzierten Form dem Charakter einer Universität eigentlich nicht entspreche – tatsächlich um eine Technische Universität handelt, wie sie im internationalen Kontext als Marke existiert. 

"Der beschriebene Wirkungsbereich des IDSA überschneidet sich stark mit jenem der JKU, an der Digitalisierung und digitale Transformation seit Jahren Kernthemen in Lehre und Forschung an allen vier Fakultäten sind", fürchtet man an jenem Standort, an dem die neue Uni auch angesiedelt werden soll, Doppelgleisigkeiten und Konkurrenz.

Mit Freiheit von Wissenschaft und Lehre "kaum vereinbar"

Darüber hinaus zeichne sich "leider die Tendenz zu einer weiteren Rückbildung der Autonomie und einer Öffnung gegenüber politischem Einfluss ab", tritt die Kepler-Uni den Plänen des Bildungsministeriums entgegen. 

Das geplante Gesetz führe in der vorliegenden Form "zu einer unmittelbaren Inanspruchnahme für die Wirtschaft". Das sei mit der Freiheit für Wissenschaft und Lehre kaum vereinbar.

Kunstuni lehnt Gesetzesentwurf "in seiner Gesamtheit" ab

Deutlich wird auch die Linzer Kunstuniversität: "Der vorliegende Gesetzesentwurf wird in seiner Gesamtheit abgelehnt." Man sehe keine Notwendigkeit zur Errichtung der IDSA, die fachliche Ausrichtung "ist durch bestehende Universitäten abgedeckt", darüber hinausgehender Bedarf könne von Universitätsverbünden abgedeckt werden. 

Abgelehnt wird von der Kunstuni "jede Form der Einschränkung der Autonomie" von Universitäten, die durch das Gesetz vorbereitet werden könnte. Anne von der Heiden, Vorsitzende des Senats der Kunstuni Linz, bringt auch den Klimagedanken ins Spiel. 

Die Ausschreibung eines Neubaus auf der Grünen Wiese für die neue Universität stehe "im Widerspruch zu den Klimazielen und den selbst gesteckten Zielen der IDSA". Deshalb fordert die Kunstuni, dass für den Fall einer Genehmigung der neuen Universität ungenützter Leerstand in Linz, wie etwa das ehemalige Postgelände am Hauptbahnhof, dafür herangezogen werde.

Protest von Studierenden

Die Österreichische Hochschülerschaft der JKU sieht in der neuen Studienform „signifikante Nachteile für Studierende“ und fürchtet, dass die neue Uni mehr zu einer Konkurrenz denn zu einer gegenseitigen Unterstützung zwischen ihr und der Kepleruni führe. 

Digitaluni will Gründungsphase verlängern

Selbst vom Gründungskonvent der Digitaluni gibt es eine Stellungnahme, die Änderungen des Gesetzesentwurfs empfiehlt. Mehr noch. Vor dem Hintergrund der bisherigen Verzögerungen "ist im Interesse der Zukunft der Universität (nicht in Anführungszeichen gesetzt, Anm.) eine Verlängerung der Gründungs- und Aufbauphase bis Ende September 2027 unumgänglich". 

Darüber hinaus solle der Gesetzgeber Diskriminierungsfreiheit, Inklusion und Frauenförderung sowie Chancengleichheit und Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen deutlich hervorstreichen.

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