Wo welche Maske aktuell Pflicht ist
*Aktualisierte Version
Mit 22. Juli wollte die Regierung die Maskenpflicht im Handel komplett fallenlassen und die Kapazitäten in der Nachtgastronomie ausweiten.
Aufgrund steigender Zahlen, von denen besonders die jüngeren Altersgruppen betroffen sind, gab es besonders in Bezug auf die Nachtgastronomie Mitte Juli aber doch einige Verschärfungen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Ab dem 22. Juli fielen im Handel alle Masken jedweder Art. Ein "Mund-Nasen-Schutz" (MNS) ist seither nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs - also etwa Supermärkte oder Apotheken - und Öffis zu tragen.
In der Gastronomie, im Tourismus, in Kultur- und Freizeitbetrieben sowie Sportstätten ist die Maskenpflicht komplett aufgehoben. Hier gilt die sogenannte 3-G-Regel.
Für einen gültigen Impfnachweis muss die Erstimpfung zumindest 22 Tage her sein. (*Anm.: Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt.)
PCR-Tests gelten 72, Antigentests 48 und Schnelltests 24 Stunden. Der Genesenen-Nachweis gilt sechs Monate. Getestete, Geimpfte sowie Genesene können ihre Zertifikate über gesundheit.gv.at als PDF-Datei herunterladen. Besonders positive Nachrichten gibt es für die Kleinen: Kinder unter zwölf Jahren benötigen keine Eintrittstests mehr.
Ausnahme Wien
Wien hat mit 1. Juli punktuell dagegen strengere Regeln eingeführt. Eine FFP2-Maske mit ihrer deutlich besseren Filterwirkung ist aktuell bundesweit von Gesetzes wegen nicht einmal in Spitälern und Pflegeheimen Pflicht, kann aber vom Betreiber vorgeschrieben werden. In Wien wurde hier die FFP2-Maskenpflicht nicht aufgehoben.
Die einfache Maskenpflicht im Handel blieb darüber hinaus auch nach dem 22. Juli hinaus bestehen.
Eine deutliche Verschärfung bedeutete die Wiedereinführung der Maskenpflicht bei Indoor-Zusammenkünften, Kulturveranstaltungen oder im Kino mit 22. Juli.
Überall dort, wo die 3G-Regel in Kraft ist – also in Restaurants und Freibädern beispielsweise – müssen auch Kinder ab sechs Jahren einen 3-G-Nachweis erbringen. Damit will Bürgermeister Michael Ludwig sicherstellen, dass Kinder auch im Sommer getestet werden, denn bisher passiert das ja im Rahmen des Unterrichts.
Bundesweit ist die Grenze für die 3-G-Pflicht ab 1. Juli 12 Jahre, hier ist Wien also deutlich strenger.
Nachtgastronomie nur mit PCR-Test oder geimpft
Ein wichtiger Teil der Öffnung - abseits der adaptierten Maskenpflicht: Seit 1. Juli gelten Erleichterungen, die auch das Aufsperren von Clubs wieder ermöglichen. Trinken an der Bar, Tanzen auf der Tanzfläche: Das Nachtleben feierte ein Comeback. Der 1-Meter-Abstand in der Gastronomie fällt, die Sperrstunde ebenso. Zudem gilt nunmehr eine Auslastungsgrenze von 75 Prozent in der Gastronomie.
Bis dato galt auch hier die 3-G-Regel. Nun soll der Eintritt, wie es heißt, nur noch für doppelt geimpfte Gäste oder mit PCR-Test möglich sein. Genesene und mittels Antigen-Test getestete wären von der Gästeliste gestrichen.
Kommentare