Mann wegen Mordverdachts vor Gericht: Keine Tötungsabsicht

Mann wegen Mordverdachts vor Gericht: Keine Tötungsabsicht
35-Jähriger nicht rechtskräftig zu 13 Jahren Haft verurteilt. Geschworene stimmten für absichtlich schwere Körperverletzung.

Ein 35-Jähriger soll im November seine Freundin im Streit derart massiv verletzt haben, dass sie am Tag darauf starb. Nun musste er sich am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Verdacht des Mordes verantworten. Schlussendlich wurde er von den Geschworenen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Gerichtsmediziner hätten Untersuchungen am Tag der mutmaßlichen Tat sowie die Obduktion der 28-jährigen „zahlreiche Gewalteinwirkungen“ gezeigt. Er sprach von „zahlreichen Verletzungen“, die er auf massive Schläge und Tritte zurückführte. Die Einblutung, die zum Tod geführt habe, sei allerdings „kaum auf eine direkte Schlageinwirkung“ zurückzuführen, sondern auf ein „dynamisches, schwungvolles Sturzgeschehen mit Aufprall des Hinterkopfs“.

"Kein Motiv"

Diese Verletzung habe sie sich zugezogen, als der Angeklagte gar nicht vor Ort war, argumentierte die Verteidigung. Die Verletzungen, die die Frau aufwies, stammten zwar „typischerweise von Schlägen und Tritten“, eindeutig belegen lasse sich das aber nicht. Die Beziehung der beiden sei glücklich gewesen, es gebe kein Motiv. Der Beschuldigte Serbe sei zwar mehrfach vorbestraft, sei aber in den letzten neun Monaten strafrechtlich nie mehr aufgefallen. Der Angeklagte selbst bestritt unter Tränen eine Tötungsabsicht. Die Freundin habe öfters Schwächeanfälle gehabt, am Vormittag hätte er sie mit einer Beule am Boden liegend gefunden. Sie hätte jedoch nicht ins Spital gewollt.

Die Staatsanwältin war anderer Ansicht. Der Angeklagte könnte die Frau gegen eine Oberfläche geschleudert haben. Die vorsätzliche Handlung stehe außer Frage. Die Geschworenen sahen jedoch keine Tötungsabsicht.

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