Mann warf mit Teller nach spielenden Kindern

Symbolbild.
55-Jähriger fühlte sich vom Lärm spielender Kinder gestört. Sechs Monate bedingte Haft und 240 Euro Geldstrafe - nicht rechtskräftig.

Ein 55-jähriger Salzburger, der im Juli wegen des Lärms spielender Kinder einen Teller von seinem Balkon im dritten Stock geworfen und dabei ein Mädchen leicht verletzt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt worden.

Der mehrmals vorbestrafte Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 240 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zugetragen hat sich der Vorfall um 19.00 Uhr in einer Wohnsiedlung im Flachgau. Die „Schreierei“ der Kinder vor dem Haus hätten ihn geärgert, „ich wollte schlafen“, schilderte der Beschuldigte dem Strafrichter. „Ich habe hinunter geschimpft und ein Elternteil hat heraufgeschrien.“

"Ich hatte meine Brille nicht auf"

Dann habe er von seinem Balkontisch einen Gegenstand genommen und diesen hinuntergeschmissen. „Ich wollte niemanden verletzten. Erst nachher habe ich erfahren, dass es ein Teller war, ich hatte meine Brille nicht aufgehabt.“

Eine Zeugin schilderte, der Beschuldigte habe den Teller wie eine Frisbee-Scheibe hinunter geworfen. Eine Scherbe des Tellers traf ein spielendes Mädchen am Rücken. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Ein Arzt attestierte eine Prellung. „Es hat drei Tage lang wehgetan“, erzählte das Kind, das mit der Mutter in den Gerichtssaal gekommen war. Der Teller habe sie fast am Kopf getroffen. „Ich habe mich gebückt, da ist die Scherbe draufgefallen.“

Der Richter hat im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht angenommen, dass der Mann versucht habe, das Kind absichtlich schwer zu verletzen. Wer aber vom dritten Stock einen Gegenstand in Form eines Tellers hinunter in Richtung spielender Kinder wirft, „nimmt eine Verletzung in Kauf“, sagte der Richter.

Eine diversionelle Erledigung, wie der Verteidiger vorgeschlagen hatte, sei aufgrund der vielen Vorstrafen des Angeklagten nicht möglich, auch wenn die letzte Eintragung schon elf Jahre zurückliegt.

Die bedingte Haftstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Der Richter ordnete eine Bewährungshilfe an. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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