LVwG hebt Abschussbescheid für Tiroler "Problemwolf" auf
Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hat den Abschussbescheid des Landes Tirol für einen Wolf mit der Bezeichnung „118MATK“ aufgehoben. Der WWF und das Ökobüro hatten Beschwerde eingelegt, nun wurde der Bescheid an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Das Tier soll 59 Schafe getötet haben.
Für das Gericht konnte auf Basis des Bescheides nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein anderer Wolf in jenem Gebiet aufhält, in dem der Wolf zum Abschuss freigegeben worden war.
Das Tier wurde für 60 Tage in zehn Jagdteilgebieten von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen. Die Abschussgenehmigung wäre bis zum 26. Dezember gültig gewesen. Doch diese örtliche und zeitliche Begrenzung war dem Gericht zu wenig - weitere Ermittlungsschritte zum sicheren Abschuss des „richtigen“ Wolfes hätten unternommen werden müssen.
"Wollten ausjudizieren"
„Ob die Abschussgenehmigung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat das Landesverwaltungsgericht leider nicht beurteilt“, sagte LHStv. Josef Geisler (ÖVP). „Eine Sachentscheidung wäre aber wichtig, daher wollen wir die Angelegenheit einmal durch alle Instanzen ausjudizieren“, kündigte der zuständige Landesrat in einer Aussendung an.
Das Land sei den Empfehlungen des Fachkuratoriums gefolgt, argumentierte er. „Dass gerade dieses Tier im unmittelbar angrenzenden Pfaffenhofen nach Bescheiderlassung nachweislich noch weitere sechs Schafe gerissen hat, wird nun vom Gericht als Beweis gesehen, dass sich der Wolf nicht dort aufhält. Für mich ist das sogar eine Bestätigung, dass das Gebiet richtig gewählt wurde“, meinte Geisler. „Wir sind in der Natur. Es ist klar, dass Tiere sich bewegen“, hielt er fest. Es lägen auch keine Hinweise vor, dass sich ein anderer Wolf in dem Gebiet aufhalten würde.
"Bestätigung des Schutzstatus"
WWF-Experte Christian Pichler beurteilte die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung des „europaweiten Schutzstatus der Wölfe“. Der WWF kritisierte zudem die häufig in den Raum gestellte Zahl von 59 Rissen durch den betreffenden Wolf, während ihm nur neun Risse tatsächlich genetisch zugeordnet werden konnten. Aus dem Landhaus hieß es dazu, dass dies aus technischer, finanzieller und praktischer Sicht gar nicht möglich wäre. Die Zuordnung der Risse zu einem bestimmten Wolf seien aber aus amtstierärztlicher Sicht nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt und fachlich einwandfrei.
Die Organisation forderte nun im Hinblick auf die kommende Almsaison eine „Herdenschutz-Offensive“ der schwarz-grünen Landesregierung. „Die Politik muss die geltenden Gesetze respektieren und darf nicht ständig nach Wegen suchen, sie zu umgehen“, meinte Pichler. Bevor ein Wolfsabschuss nämlich zulässig sei, schreibt das EU-Recht den Einsatz gelinderer Mittel wie Herdenschutzmaßnahmen vor.
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