Lopatka-Prozess: Kinder beanstanden "täterfreundliches" Urteil

Der Arzt wurde nicht rechtskräftig schuldig gesprochen
Die Berufungsfrist für das Urteil ist zumindest bis Mitte März verlängert worden.

Der steirische Arzt Eduard Lopatka ist im Juli 2019 im Grazer Straflandesgericht wegen Quälens seiner vier Kinder und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe in der Höhe von 1.920 Euro verurteilt worden. Nun liegt die schriftliche Urteilsausfertigung vor, die von den Kindern am Donnerstag als "täterfreundlich" kritisiert wurde.

Der Arzt wurde zwar wegen des Quälens seiner Kinder schuldig gesprochen, allerdings betraf das in erster Linie die Selbstmorddrohungen. Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah Richter Oliver Graf nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an.

Beim ersten Mal freigesprochen

Der Richter stützte sich auf das psychologische Gutachten von Adelheid Kastner, die den Angeklagten zwar als manipulativ und inhuman beschrieb, aber eine Persönlichkeitsstörung ausschloss. "Wir hatten schon lange kein Vertrauen mehr in die steirische Justiz und wollten, dass dieses Strafverfahren in ein anderes Bundesland verlegt wird, was leider abgelehnt wurde", so die Kinder in einer Aussendung.

Der Prozess war bereits die zweite Auflage des Verfahrens gewesen, beim ersten Mal war der Arzt freigesprochen worden. Die Berufungsfrist für das Urteil ist zumindest bis Mitte März verlängert worden.

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