Fall Lopatka: "So günstig ist Kinderquälen"
"Der Fall ist nicht alltäglich", merkte Staatsanwalt Christian Kroschl am Donnerstag in seinem Plädoyer an. Einen Tag danach bestätigte sich die Einschätzung: Die Kinder des steirischen Arztes Eduard Loptaka und ihre Anwältin meldeten sich am Freitag via Presseaussendung. Unter dem Titel "So günstig ist Kinderquälen in der Steiermark" kritisieren sie das - nicht rechtskräftige - Urteil sowie die Justiz heftig.
Richter Oliver Graf verurteilte den Mediziner am Donnerstag zu 1.920 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft. "Positiv zumindest ist, dass es überhaupt zu einer Verurteilung gekommen ist", wird eine der Töchter in der Mittellung zitiert.
Überraschender Freispruch
2017 war Lopatka vom ersten Richter Andreas Rom noch überraschend freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Graz hob den Freispruch auf, es musste neu verhandelt werden. Roms Kollege Graf sprach den Angeklagten dagegen nun teilweise schuldig: Das gilt für die ständigen Suziddrohungen Lopatkas, die der Richter als Quälen betrachtet sowie den Umstand, dass er sich von seinem damals erst zehnjährigen Sohn schwere Medikamente spritzen ließ.
Doch mit der Höhe des Strafausmaßes sind Lopatkas Kinder nicht zufrieden. "Das hätte nicht geringer sein können", hieß es in der Aussendung. "Der ganze Fall lässt uns eine Art Zwei-Klassen-Justiz vermuten und das Urteil erscheint uns ein extra-mildes Urteil für einen prominenten Täter."
Niedrige Summe
Die Opfer monieren vor allem die niedrige Summe von 1.920 Euro für die Geldstrafe. Doch rechtlich ausgedrückt müsste es eigentlich heißen: 480 Tagsätze. Umgerechnet auf eine Ersatzfreiheitsstrafe würde das ein Jahr Gefängnis bedeuten. Weil Lopatka derzeit Notstandshilfe bezieht und sich die Berechnung eines Tagsatzes am aktuellen Einkommen orientiert, verhängte Graf vier Euro pro Tag. So errechnen sich die 1.920 Euro. Hätte Lopatka noch seine Praxis mit monatlichemUmsatz, fiele die Summe entsprechend höher aus.
Doch der Arzt darf seit zwei Jahren nicht mehr praktizieren. Das Land Steiermark verhängte nach dem ersten Verfahren bereits ein vorläufiges Berufsverbot, die Ärztekammer strich ihn aus ihrer Ärzteliste. Das Berufsverbot bleibt vorerst auch weiterhin aufrecht. Endgültig entschieden wird erst nach dem rechtskräftigen Urteil.
"Wir haben lebenslänglich"
Anwältin Andrea Peter betont ebenfalls , dass "man hier deutlich höher bestrafen hätte können". Die Kinder seien 20 Jahre lang gequält worden und würden bis heute unter den Folgen leiden, was auch durch Gutachten belegt sei. Eine der Töchter drückt es in der Aussedung deutlicher aus: "Durch all das, was er uns angetan hat, haben wir längst lebenslänglich bekommen."
"Prominente können es sich richten"
Gleichfalls empört reagierte am Freitag auch der Verein "Autonome Österreichische Frauenhäuser". Ebenfalls mittels Presseaussendung rügte er das "überraschend milde Urteil. Nach wie vor wird Gewalt an Frauen und Kindern durch die Justiz ignoriert oder verharmlost." Es wirke, als könnten es sich "privilegierte bzw. prominente Täter mit entsprechendem finanziellen Background und (politischen) Beziehungen richten".
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