Lopatka-Prozess: Bedingte Haft für Arzt in Graz

Der Arzt wurde nicht rechtskräftig schuldig gesprochen
Der Mediziner wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.920 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Der oststeirische Arzt Eduard Lopatka wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 1920 Euro verurteilt. Der niedrig erscheinende Betrag erklärt sich durch das geringe Einkommen Lopatkas: Er lebt derzeit von der Notstandshilfe.

Der Mediziner soll seine vier heute erwachsenen Kinder jahrelang gequält haben. Bei einem ersten Prozess 2017 war er noch überraschend freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht hatte den Freispruch aber aufgehoben. Staatsanwalt Christian Kroschl war am Donnerstag dann deutlich in seinem Plädoyer. "Ständige Suiziddrohungen, Selbstverletzungen des Vaters. Wenn so etwas für Kinder nicht eine Qual ist, was dann?" Auch die Verteidigerin gesteht ein, dass man so etwas vor Kindern nicht mache. "Aber eine moralische Beurteilung ist hier nicht die Aufgabe, sondern die Frage, ob Dr. Lopatka ein Verbrecher ist."

Das war der zentrale Vorwurf in dem Verfahren: Der Arzt soll jahrelang gedroht haben, sich selbst zu töten - auch vor seinen Kindern. "Sie tun etwas und es ist Ihnen klar, dass das ein Kind quält", begründete Richter Graf sein Urteil "Sie können sich nur nicht vorstellen, wie sich das anfühlt."

Wegen dieser "Todesdrohungen", wie der Richter es nennt, gab es den nicht rechtskräftigen Schuldspruch. Freigesprochen wurde Lopatka in Bezug auf Selbstverletzungen und den Vorwurf, eine Tochter von Medikamenten abhängig gemacht zu haben. Er könne darin keinen Vorsatz des Quälens erkennen, begründete der Richter.

Berufsverbot

Schon am Vormittag gab es erste Hinweise, wie das Urteil ausfallen könnte. Richter Graf fragte penibel nach, ob Lopatka einem anderen Beruf als seinem bisherigen nachgehen könnte. "Zum Beispiel als medizinischer Fachassistent bei anderen Arzt?"  Lopatka darf seit Beginn des Verfahrens nicht mehr praktizieren und bezieht derzeit Notstandshilfe, wie er selbst sagte. Daraus resulitiert auch die auf den ersten Blick geringe Geldstrafe von 1920 Euro. Doch hinter ihr stehen 480 sogenannte Tagessätze,  die aber nur mit vier Euro täglich angesetzt werden konnte. Wäre Lopatka noch praktizierender Mediziner würde die Summe wesentlich höher ausfallen.

Lopatka beteuerte am Schluss des Verfahren, es tue ihm "sehr , sehr leid. Wenn es mir nicht leid tun würde, dann wäre das ja abnormal."

Eine Geduldsprobe

Während er im Verfahren einen ruhigen, fast gelassenen Eindruck erweckte, gingen die Emotionen anderswo hoch. Eine Tochter Lopatkas meldete sich via Presseaussendung, die beiden Anwälte der Kinder stellen die Geduld des Richters mit knapp vor Verhandlungsterminen eingebrachten Anträgen auf die Probe. Angeblich während laufender Verhandlung gemachter Videoaufnahmen führten fast zu einem Eklat, aus dem Grund untersagte Richter Graf die Mitnahme von Handys oder elektronischen Geräten.

Lopatka stand nicht zum ersten Mal in Graz vor Gericht. Vor zwei Jahren sprach ihn Richter Andreas Rom allerdings frei: Er sah in den Vorwürfen nur einen verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung. Lopatkas Kinder zeigten nach dem ersten Prozess sowohl Richter Rom als auch Staatsanwalt Kroschl an, doch die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltsschaft Wien sah keine Veranlassung für ein Ermittlungsverfahren.

Das Oberlandesgericht Graz hob den Freispruch jedoch auf, deshalb musste neu verhandelt werden.

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