Lopatka-Prozess: Kein Rütteln mehr am Urteil

Der zweite Prozessdurchgang startet im Februar 2019
Alle Beteiligten zogen Nichtigkeitsbeschwerden zurück. Nur die Staatsanwaltschaft Graz fordert noch höhere Strafe.

"Wie muss das sein für ein Kind, wenn der Papa am Abend sagt, ich bring' mich um?", sinnierte Richter Oliver Graf, nachdem er sein Urteil bekannt gegeben hatte: vier Monate bedingt und 1.920 Euro Geldstrafe.

Das war im Juli 2019, nun steht der Fall Eduard Lopatka vor dem rechtlichen Finale: Sämtliche Prozessbeteiligten haben ihre Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen, das betrifft die Staatsanwaltschaft Graz wie auch die beiden Rechtsanwälte, die die Kinder des steirischen Arztes vertreten haben. Der Angeklagte selbst zog ebenfalls sämtliche Rechtsmittel zurück.

Das teilte das Straflandesgericht Graz am Mittwoch mit. Somit hält die Verurteilung, auch wenn das Oberlandesgericht noch am Zug bleibt: Die Anklagebehörde hält nämlich eine einzige Berufung aufrecht - jene wegen der Strafhöhe. Das von Richter Graf verhängte Ausmaß ist Staatsanwalt Christian Kroschl zu gering.

Der Fall beschäftigte Gerichte, Rechtsanwälte und vor allem Medien seit mehr als drei Jahren. Der Mediziner wurde angeklagt, weil er seine - mittlerweile erwachsenen - Kinder über Jahre hinweg gequält haben soll. Er soll vor ihnen gedroht haben, sich selbst zu töten, seinen Sohn gezwungen haben, ihm Medikamente zu spritzen. Dies waren die wenigen Punkte der viel umfassenderen Anklage, in denen Richter Graf den Arzt in erster Instanz schuldig sprach. In sämtlichen anderen Punkten sprach er Lopatka frei.

Freispruch aufgehoben

Beim ersten Verfahren 2017 hatte Richter Andreas Rom den Angeklagten gänzlich freigesprochen, das wurde später vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben.

Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, nachdem ein Richtersenat des OLG entschieden hat. Er könnte aber nur noch die Strafhöhe ändern. Der Termin für diese Verhandlung steht noch nicht fest.

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