Fall Lopatka: Drei Richter haben das letzte Wort

Der Arzt wurde nicht rechtskräftig schuldig gesprochen
Die Staatsanwaltschaft Graz bekämpft Freisprüche wie Strafhöhe. Das Oberlandesgericht Graz muss nun entscheiden.

Vier Monate bedingte Haft und 1920 Euro Geldstrafe sind der Staatsanwaltschaft Graz zu wenig: Sie beruft gegen die Schuld- sowie im Urteil verpackten Freisprüche gegen Eduard Lopatka, ebenso gegen die Strafhöhe. Damit steht fest, dass der gesamte Fall zum Oberlandesgericht Graz wandert: Ein Senat aus drei Richtern entscheidet nun, wie es weitergeht.

Der Arzt wurde vergangenen Donnerstag am Straflandesgericht Graz nach acht Prozesstagen - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Erstrichter Oliver Graf sah es als erwiesen an, dass die mittlerweile vier erwachsenen Kinder Lopatkas jahrelang gequält worden seien und zwar durch die wiederholten Suiziddrohungen ihres Vaters, mit denen sie aufwachsen mussten. Nicht schuldig gesprochen hat Graf den Steirer jedoch in weiteren Anklagepunkten, etwa dessen Selbstverletzungen oder dem Vorwurf, eine Tochter medikamentenabhängig gemacht zu haben.

Das Oberlandesgericht hat nun mehrere Möglichkeiten. Es kann die Freisprüche aufheben oder das Strafausmaß erhöhen, aber auch reduzieren. Möglich ist auch eine Bestätigung des Ersturteils und sogar die Rückweisung an die erste Instanz, falls der Richtersenat befindet, Fehler im Verfahren gefunden zu haben. Das passierte bereits mit dem allerersten Urteil 2017: Lopatka war freigesprochen worden, der Freispruch wurde aber vom Oberlandgesgericht aufgehoben, es musste heuer neu verhandelt werden.

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