Linzer Aktenskandal: 2,75 Millionen Euro Strafen "storniert"

Viele Akten müssen in Linz aufgearbeitet werden
Der Magistrat soll Strafen, die auf Antrag von Bund, Land, WKÖ oder AMS verhängt wurden, lascher eingetrieben haben als jene, die ins Stadtbudget flossen. Die Vorwürfe werden massiv bestritten.

Für den Linzer Bürgermeister Klaus Luger geht es am 7. September 2017 ans Eingemachte. An dem Tag wollen die Oppositionsparteien (Grüne, Neos, ÖVP) den Stadtchef in einer Sondersitzung des Kontrollausschusses zur brisanten Aktenaffäre befragen.

Wie der KURIER aufdeckte, wurden von der Strafabteilung des Magistrats Linz seit 2010 jährlich Hunderte Anzeigen, die von der Finanzpolizei, oder der Wirtschaftskammer unter anderem wegen illegaler Ausländerbeschäftigung oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung erstattet wurden, nicht bearbeitet. Auch Anzeigen der Lebensmittelaufsicht sollen liegen geblieben sein.

Folglich verjährten Hunderte Verwaltungsstrafverfahren, die betroffenen Unternehmen lachten sich ins Fäustchen. Sie blieben "unbescholten". Das heißt: Sie bekommen im Wiederholungsfall nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren, denn sie haben offiziell (noch immer) eine weiße Weste. Angeblich lösten Überforderung und Personalmangel diese Akten-Misere aus.

Gegen den Bürgermeister Luger und fünf hochrangige Magistrats-Mitarbeiter wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Die Vorwürfe werden bestritten. Stadtchef Luger sagte volle Aufklärung zu.

Neue Details

Jetzt macht ein neuer Vorwurf die Runde: Der Magistrat Linz habe nur jene Verwaltungsstrafen, die ins eigene Budget fließen, mit Nachdruck eingetrieben; aber Strafen, die Linz als Durchlaufposten für die Wirtschaftskammer (WKÖ), den Bund, das Land, die Landespolizei, die Asfinag und das AMS einhebt, sollen weniger intensiv betrieben worden sein. Dem Vernehmen nach wird dieser Vorwurf massiv bestritten. Er gehe völlig ins Leere, behauptet ein Insider.

Brisante Zahlen

So sollen die Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AMS) in fünf Jahren um fast 90 Prozent geschrumpft sein, obwohl die Gesetzeslage verschärft wurde. Hätte das der Stadtführung auffallen müssen? Wurden Strafen, die anderen Gebietskörperschaften zufließen sollten, bewusst lascher eingehoben? Das muss die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt klären.

Das Zahlenmaterial der Linzer wirft neue Fragen auf. So hat Linz (2010-2016) rund 2,184 Millionen Euro Strafen für andere Gebietskörperschaften eingenommen und davon 1,614 Millionen Euro an WKO, Bund, Land, Polizei, Gemeinden, Asfinag, und AMS weitergeleitet. Die unterschiedlichen Beträge ergeben sich dadurch, dass sie zu verschiedenen Stichtagen errechnet wurden. Zugleich mussten 340.000 Euro Strafen an Betroffene zurückgezahlt werden, weil die Strafhöhe reduziert oder im Beschwerdeweg aufgehoben wurde.

3,88 Millionen Euro

Ursprünglich sollten insgesamt 3,88 Millionen Euro Strafen eingetrieben werden. In diesem Betrag sind alle Alt-Fälle aus den Jahren 2010 bis Ende 2016 erfasst, die nicht abgeschlossen und als offen fortgeschrieben wurden. Darunter fallen angeblich auch die verjährten Verwaltungsstrafverfahren.

Auffällig ist, dass Strafen im Umfang von 2,75 Millionen Euro "storniert" wurden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen die "Täter" angeblich nicht auffindbar waren, heimlich ihren Wohnsitz verlegt oder sich ins Ausland abgesetzt haben. Die Eintreibung der Strafen wird bei diesen Fällen nach einer gewissen Zeit eingestellt. Es kommt auch vor, dass bei den Übeltätern nichts zu holen ist, weil sie Konkurs angemeldet haben. Auch diese Fälle werden "storniert".

Deutliche Schwankungen

Auffällig ist auch ein weiteres Faktum: Wurden im Jahr 2011 noch 152.000 Euro an Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz an das AMS weitergeleitet, so sanken diese Strafen mit den Jahren deutlich. 2015 waren es nur rund 14.000 Euro, im Vorjahr 27.600 Euro.

Auch bei anderen Strafen (Arbeitskräfteüberlassung, Missbrauch der Arbeitslosenversicherung) gibt es in einzelnen Jahren beträchtliche Einnahmenschwankungen: Wurden 2010 noch 153.000 Euro Strafen weitergeleitet, so waren 2016 nur mehr 41.200 Euro.

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