Land gegen Stadt: Millionenprozess um Salzburger Swaps startet

Land gegen Stadt: Millionenprozess um Salzburger Swaps startet
Vor fünf Jahren klagte das Land die Stadt auf fast fünf Millionen Euro Schadenersatz, nun beginnt das Verfahren.

Salzburgs sagenumwobene Swaps sind zurück vor Gericht. Obwohl es seit Oktober 2019 rechtskräftige Urteile im Untreue-Strafprozess im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal gibt, beschäftigt die Causa Gerichte und Anwälte noch auf mehreren Ebenen. Am Montag startet nun knapp fünf Jahre nach Klagseinbringung ein Zivilverfahren, das es in sich hat.

Das Land Salzburg verklagt die Stadt Salzburg auf Schadenersatz in der Höhe von knapp 4,8 Millionen Euro. Hintergrund sind die sechs negativ bewerteten Zinstauschgeschäfte, die das Land im Jahr 2007 von der Stadt übernommen hat.

Um diese Swaps drehte sich das Strafverfahren, in dem die Ex-SPÖ-Politiker Bürgermeister Heinz Schaden und Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus sowie mehrere Spitzenbeamte der Stadt rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt wurden. Während des Strafverfahrens ruhte der Schadenersatz-Prozess.

Vergleich ist möglich

Am Montag startet das Verfahren mit einer vorbereitenden Tagsatzung, in der der Fahrplan für den Prozess festgelegt wird. Es wäre keine große Überraschung, wenn sich Land und Stadt auf Vergleichsgespräche verständigen würden. Man wäre dazu durchaus bereit, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP).

Parteipolitisch hat die ganze Causa eine interessante Geschichte. Die Übertragung der Zinstauschgeschäfte von der Stadt auf das Land erfolgte im Rahmen der sogenannten Raus-Schaden-Vereinbarung, auf deren Basis auch die Schuldsprüche im Strafverfahren stehen. Raus und Schaden hätten vereinbart, dass das Land die negativ bewerteten Geschäfte ohne Gegenleistung von der Stadt übernimmt, hieß es im Urteil.

Bei der Übertragung im Jahr 2007 waren sowohl Stadt als auch Land SPÖ-regiert. Als die Klage im Jahr 2015 eingebracht wurde, klagte das ÖVP-regierte Land die nach wie vor rot dominierte Stadt. Inzwischen sind sowohl Land als auch Stadt von der ÖVP dominiert. Vor Gericht wollen sich also beide Seiten gegenseitig wohl nicht wehtun, dennoch sind die Voraussetzungen gänzlich andere als beim Auslöser der Klage. Leichtfertig auf Geld verzichten kann in Corona-Zeiten auch keine der beiden Seiten.

Gutachten unschlüssig

Durchaus interessant ist auch, wie es zur Höhe des Klagebetrags kam. Das Land orientierte sich an einem Gutachten, das der Sachverständige Christian Imo für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstellt hat. Darin kommt er auf eine Schadenshöhe zwischen 3,2 und 4,9 Millionen Euro.

Die Richterin im Strafprozess bezeichnete dieses Gutachten während des Verfahrens allerdings als „in wesentlichen Teilen unschlüssig“. Im Urteil wurde der Schaden für das Land dann mit zumindest drei Millionen Euro beziffert. Die Frage der tatsächlichen Schadenshöhe wird also auch im Schadenersatz-Prozess auf den Tisch kommen.

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