Lagerzelte und Traglufthallen als Schwarzbauten
Genehmigungspflicht nach der Bauordnung hat viele Hürden, wer sie nicht einhält, macht sich strafbar.
Das behördlich angeordnete Aus für eine geplante Traglufthalle über einem Freiluft-Tennisplatz in Groß Gerungs in NÖ, hat eine Problematik deutlich gemacht, mit der sich Unternehmer – Zeltverleiher und andere – schon seit jeher konfrontiert sehen: Der Unmöglichkeit, ein Lagerzelt oder eben eine Traglufthalle legal aufzustellen. Zumindest dann nicht, wenn sie darin keine Veranstaltung planen, es schnell gehen muss, oder es sich nicht um einen Katastrophenfall handelt.
„Zelte, im Fachterminus ,fliegende Bauten’, sind etwa in der nö. Bauordnung nicht zu finden und werden daher wie Gebäude behandelt, die immer einer Genehmigungspflicht unterliegen“, erklärt Heinz Gruber, Präsident der Österreichischen Zelttechnikervereinigung.
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