Kuh nach Attacke auf Mann erschossen

Symbolbild.
Das Tier verletzte einen Kärntner schwer und ließ sich nicht mehr beruhigen. Rettungskräfte konnten den Mann zunächst nicht bergen.

Zu dem Zwischenfall kam es am Donnerstagabend auf einem Bauernhof in Radenthein. Gegen 20.30 Uhr führte ein  28-Jähriger dort mit zwei weiteren Männern Klauenpflege bei den Rindern durch. Nachdem sie eine zehnjährige Kuh gepflegt hatten, wollten sie diese zurück in den Stall führen, als diese sich losriss und auf eine steile Wiese lief. Die Männer wollte das Tier wieder einfangen, als dieses plötzlich auf sie losging und den Kärntner nieder rannte. Er blieb nach der Attacke schwer verletzt am Boden liegen.

Tier ließ sich nicht beruhigen

Die alarmierten Rettungskräfte waren schnell vor Ort, konnten allerdings nicht zu dem Verletzten vordringen, da die Kuh noch immer frei herum lief. Laut Polizei scheiterten sämtliche Versuche, das Tier zu beruhigen. Die Besatzung eines angeforderten Rettungshubschraubers versuchte sogar, den Mann mit einer Seilwinde zu bergen, was aber an der Aggressivität des Tieres scheiterte. Ein Jäger musste das Tier daraufhin mit einem gezielten Schuss töten. Der 28-Jährige wurde anschließend mit einem Rettungshubschrauber ins Landeskrankenhaus Villach geflogen.

 

Kuh nach Attacke auf Mann erschossen

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Vorfälle mit Weidekühen

Warum das Tier derartig aggressiv war und sich trotz unzähligen Versuchen nicht beruhigen ließ, bleibt unklar. Es handelte sich bei dem Tier um eine Stallkuh, die mit Gängen in und aus dem Stall vertraut gewesen sein müsste. Die Zahl von Zwischenfällen mit Kühen hat in den vergangenen Jahren zugenommen, dabei handelte es sich aber zumeist um Weidekühe.

Kuh-Urteil

Der aufsehenerregenste Zwischenfall mit einer Weidekuh ereignete sich im Juli 2014 im Pinnistal in Tirol, als das Tier eine 45-Jährige Urlauberin attackierte, die mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs war. Der Halter der Kuh wurde in einem Zivilrechtsprozess in 1. Instanz dazu verurteilt, dem Witwer der Frau 490.00 Euro Schmerzengeld zu bezahlen.Das Urteil sorgte unter Landwirten für große Empörung und führte zu einer breiten Öffentlichen Diskussion über die Haltung von Kühen auf Almen und Verhaltensregeln für Wanderer. Nach dem Schadenersatz-Urteil wurde auch eine Gesetzesänderung für mehr Rechtssicherheit auf Almen und Weiden vorgelegt. Darin sollte die Eigenverantwortung der Alm-Besucher und Rechtssicherheit für Viehhalter verankert werden. Doch die Novelle steckt nach der Regierungskrise vorerst im Nationalrat fest.

 

Für hunderte Bauern begann auch nach dem aufsehenerregenden Urteil vor wenigen Tagen der Almauftrieb. Der KURIER war bei einem Bauern vor Ort.

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