Küssen verboten, betrinken auch: Skurrile Verbote aus aller Welt

Küssen verboten, betrinken auch: Skurrile Verbote aus aller Welt
Anderes Land, andere Sitten und Gesetze. Das sind die absurdesten Vorschriften aus aller Welt.

Im italienischen Jesolo ist es samstags ab sofort verboten, am Strand Alkohol zu trinken. So hoffen die Behörden, Party-Exzesse von Urlaubern zu verhindern. Doch Jesolo ist nicht der einzige Ort, der mit skurril anmutenden Regeln aufwartet.

Verdirbt den Appetit

Wer sich in Rom eine Pizzaschnitte auf einer Piazza schmecken lässt, bekommt Probleme. Essen in der Öffentlichkeit sehen die Römer nämlich gar nicht gerne. Strafe wird zwar keine fällig, aber auch ein Verweis ist unangenehm.

Beim Essen verstehen die Italiener also keinen Spaß – auch nicht, wenn es um die kulinarischen Freuden von Tieren geht. Füttert man etwa in Venedig Tauben, wird eine Strafe von 450 Euro fällig. Noch viel strenger ist der US-amerikanische Bundesstaat New Jersey. Wer dort in der Öffentlichkeit eine Suppe schlürft, kann verhaftet werden.

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Unromantisch

Ausgerechnet in der Stadt der Liebe ist küssen verboten – zumindest am Pariser Bahnhof Gare du Nord. Der Grund dafür ist, dass Pärchen, die sich im Abschiedsschmerz in den Armen lagen, in der Vergangenheit regelmäßig für Zugverspätungen gesorgt haben. Unerotisch geht es auch in Israel zu. Wer sich im Hotelzimmer einen Pornofilm ansieht und sich dabei erwischen lässt, kann bis zu drei Jahre im Gefängnis landen.

„Baggern“ verboten

Absurd klingt die Vorschrift im italienischen Städtchen Eraclea, die verbietet, Sandburgen zu bauen. Hört man den Grund, leuchtet das Gesetz aber ein: Es soll verhindern, dass Rettungsschwimmer im Einsatz über die Bauwerke stolpern.

Kopfstand-Queen

Einen „picken“ haben offensichtlich die Briten. Sieht ein aufmerksamer englischer Postbote nämlich, dass der Absender eine Briefmarke mit dem Konterfei der Queen verkehrt herum aufgeklebt hat, kann man Probleme bekommen. Denn das ist verboten.

Apropos „einen picken haben“: In England, dem Land der Pubs, ist es verboten, in einem Restaurant oder einem Pub betrunken zu sein. Cheers!

Küssen verboten, betrinken auch: Skurrile Verbote aus aller Welt

Achtung Autofahrer! Tipps und Tricks für die Urlaubsreise

Die Blechkolonne steht, die Kinder am Rücksitz schreien, und irgendeinem Mitfahrer drückt die Blase – verreisen mit dem Auto kann stressig sein und im Ausland auch sehr teuer. In Italien sind die Verkehrsstrafen ohnehin schon sehr hoch. 20 km/h zu viel auf dem Tacho kosten zum Beispiel 175 Euro.

Noch saftiger werden die Strafen allerdings nachts, wie ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Riedl erklärt: „Wenn man in der Nacht zu schnell fährt oder nicht angeschnallt ist, kostet das immer ein Drittel mehr als tagsüber." Überhaupt sollte man in Italien aufpassen, in welche Straßen man einfährt. Erst vergangenes Jahr flatterten vielen Österreichern Strafzetteln ins Haus, weil sie in der Fußgängerzone von Grado mit dem Auto unterwegs waren – obwohl das die einzige Möglichkeit war, zum Hotel zu gelangen.

In diesem Fall riet der ÖAMTC dazu, sich mit den Hotels in Verbindung zu setzen. Im Zweifelsfall sollte man die Strafe aber schnell bezahlen. Denn je mehr Zeit vergeht, desto höher wird sie.

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Nicht bezahlen

Etwas anders verhält es sich mit Strafzetteln aus Kroatien: „In den vergangenen Jahren gab es vermehrt Fälle, bei denen Urlauber später Strafzettel bekommen haben, die teilweise ungerechtfertigt waren“, sagt Riedl. Aus diesem Grund rät die Expertin dazu, immer Fotos von den gekauften Parktickets zu machen oder sie nach der Reise noch für eine gewisse Zeit aufzuheben. Nur so kann ein Strafmandat nach dem Urlaub beeinsprucht werden.

In welches Land die Reise per Auto auch hingeht, man sollte sich vorab genau über die geltenden Regelungen betreffend der Ausstattung des Pkw erkundigen. In Kroatien ist es zum Beispiel Pflicht, dass für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitgeführt wird. Außerdem muss es Ersatzlampen für die Scheinwerfer geben.

Genaue Infos über die Vorschriften im Urlaubsland gibt es auf der Internetseite des ÖAMTC: www.oeamtc.at.

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