Koks-Konsum kommt einen Polizisten richtig teuer
Es war ein Zufallstreffer, der einem Polizisten teuer zu stehen kam. Der Beamte musste zur polizeiärztlichen Untersuchung. Grund war ein ausgesprochenes Annäherungs- und Betretungsverbot nach einem verbalen Streit. Bei der Untersuchung sollte unter anderem das Aggressionspotenzial des Polizisten ausgelotet werden. Im Zuge dessen musste der Mann auch eine Harnprobe abgeben – und da wurde Kokain festgestellt.
Peinlich berührt
Ein Fehler, den der Polizist noch länger bereuen wird. Im Gespräch mit dem Chefarzt gab er zu (er soll äußerst peinlich berührt gewesen sein), dass er Kokain konsumiert hatte. Es sei ein einmaliger Konsum am Wochenende davor gewesen, beteuerte er. Er habe sich an einer Tankstelle zwei Bier geholt und wollte sich an die Donau setzen, um über seine Beziehung nachzudenken. Da sei er an einer Garage vorbeigekommen. Einige Personen hielten sich darin auf, luden ihn dazu ein, gemeinsam zu trinken. Nach einiger Zeit wäre ihm das Kokain angeboten worden, gab er zu Protokoll. „Aufgrund meiner damaligen Stimmung habe ich mich hinreißen lassen. Ich habe das sofort bereut“, sagt der Beamte.
Die Bundesdisziplinarbehörde sah das Verhalten des Polizisten als geeignet, „das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen.“ Die Bürger würden sich zurecht erwarten, dass Polizisten die von ihnen zu vollziehenden Gesetze selbst einhalten. Der Beamte ist außerdem ausgerechnet bei jener Einheit tätig, die zur Bekämpfung der Straßen- und Suchtgiftkriminalität geschaffen wurde.
Exekutiv-Organen sei „mit Deutlichkeit zu demonstrieren, dass der Umgang mit Suchtgift (...) keinesfalls geduldet wird.“ Die Behörde verhängte daher eine Geldstrafe in der Höhe von 8.000 Euro gegen den Mann. Er darf sie zumindest in Raten abzahlen.
Freunde schenkten nach
Deutlich günstiger kam ein Kollege davon, der mit einem Promille Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursachte. Der Mann war in seiner Freizeit mit Freunden unterwegs. Er habe den Überblick darüber verloren, was er getrunken habe, gab er an. Ihm sei laufend nachgeschenkt worden. Auf dem Heimweg fuhr er mit seinem Privat-Pkw einem anderen Wagen ins Heck, der Lenker wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Ein Strafverfahren wurde nach Bezahlung eines Geldbetrags über 1.800 Euro eingestellt. Zudem wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 800 Euro verhängt. Dafür zeigte sich die Disziplinarbehörde nicht so streng. Sie sprach eine Geldbuße über 300 Euro aus. Der Mann ist seinen Führerschein für vier Monate los. Er muss ein Verkehrscoaching absolvieren.
Ein anderer Polizist, der gerade mit seinem Pkw zum Dienst fahren wollte, fiel wiederum durch seinen Schlangenlinien-Fahrstil auf. Bei der Kontrolle wurden 0,9 Promille festgestellt. Gegen ihn wurde eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro verhängt. Die Behörde kam zum Schluss, dass er „geläutert erscheint“.
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