Klimaschützer fordern transparente Evaluierung von Straßenbauprojekten
Die S1 samt dem höchst umstrittenen Lobautunnel, die S8 von Wien nach Bratislava oder die S18 im Rheintal - nur drei von insgesamt zehn geplanten Straßenbauprojekten der Asfinag, die aktuell auf Anweisung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) evaluiert werden.
Nach welchen Kriterien genau geprüft und entschieden wird, ist nicht bekannt - nur, dass die Ergebnisse der Evaluierung aller Projekte bis zum Herbst vorliegen sollen. Besser gesagt, der verbliebenen acht Projekte. Denn zwei Entscheidungen sind bereits Anfang August gefallen: Der Lückenschluss der Mühlviertler Schnellstraße S10 in Oberösterreich wird fertig gebaut, die Verlängerung der A3 im Burgenland von Eisenstadt bis zur ungarischen Grenze hingegen nicht weiterverfolgt.
Transparenz
Greenpeace und Fridays for Future pochen nun auf einen transparenten und wissenschaftlich fundierten Evaluierungsprozess. Die Überprüfung könne ein Wendepunkt in der heimischen Verkehrs- und Klimapolitik sein, sagt Jasmin Duregger, Klimaexpertin bei Greenpeace.
Denn: "Viele der geplanten Bauprojekte beruhen auf veralteten Annahmen und werden den Anforderungen unsere Zeit nicht mehr gerecht. Klimaschutz und Bodenverbrauch haben bei der damaligen Planung noch überhaupt keine Rolle gespielt. Ein untragbarer Missstand in Zeiten der eskalierenden Klima- und Umweltkrise.”
Um deutlich zu machen, wie sie sich die Kriterien für die Evaluierung vorstellen, haben die beiden Organisationen am Donnerstag einen sieben Punkte umfassenden Forderungskatalog vorgelegt. Dieser soll einen "fundierten Mindestmaßstab für eine realistische Einschätzung des Gefahrenpotentials der Projekte" garantieren.
Im Zentrum der Forderungen stehen die Erstellung einer umfassenden Klimabilanz für jedes Projekt, aktualisierte Verkehrsprognosen und die Minimierung der Bodenversiegelung auf Basis der klima- und umweltpolitischen Ziele und Verpflichtungen Österreichs.
Der Forderungskatalog
- Umfassende Klimabilanz
Der Verkehrssektor ist der einzige in Österreich, dessen Treibhausgas-Emissionen seit den 1990er-Jahren gewachsen ist. Daher müsse jedes Projekt im Verkehrsbereich auf eine Reduktion der CO2-Emissionen ausgelegt werden. Für Straßenbauprojekte müssten sämtliche Treibhausgasquellen berechnet, bilanziert und offen gelegt werden - und zwar jeweils für 20 Jahre.
- Aktualisierte Verkehrsprognosen
Viele derzeit geplante Bauvorhaben basieren auf Verkehrsprognosen, die vor einem Jahrzehnt oder sogar schon früher erstellt wurden, so dir Kritik. Es brauche daher für jedes Bauprojekt neue Prognosen (bis 2040), die den Anforderungen der heutigen Zeit hinsichtlich Klimaschutz gerecht werden.
- Prüfung umweltfreundlicher Alternativen
Die im UVP-Recht vorgesehene Alternativenprüfung sei bisher nicht ordnungsgemaß erfolgt. Neue Schnellstraßen- und Autobahnprojekte dürften jedoch nur genehmigt werden, wenn es keine umweltfreundlichere Alternative gibt.
- Minimierung der Bodenversiegelung
Alle Projekte müssten hinsichtlich ihres Flächenverbrauchs sowie ihrer Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion neu bewertet werden.
- Biodiversität
Neben Kennzahlen wie dem Flächen-, Boden- und dem Ressourcenverbrauch seien auch Indikatoren wie Biodiversität, Resilienz der Ökosysteme, Schutzgebiete, landschaftliche Elemente und Wechselwirkungen sowie Wasserbelange (Grundwasser) in der Evaluierung zu berücksichtigen.
- Wasserschutz
Neue Projekte dürften nur genehmigt werden, wenn der Schutz des (Grund-)Wassers gesichert ist und es zu keiner Verschlechterung der (Grund-)Wassersituation führt.
- Anforderungen an die Evaluierung
Neben den eigenen Experten aus den Ministerien müssten auch Spezialisten aus Einrichtungen wie dem Umweltbundesamt sowie externe Experten beigezogen werden. In jedem Fall sei die Unabhängigkeit der involvierten Personen von Politik, Parteien oder einschlägigen Unternehmen sicherzustellen. Die Ergebnisse der Evaluierung müssten vor der Veröffentlichung einen breit angelegten Stellungnahmeprozess mit angemessenen Zeiträumen durchlaufen, angelehnt an übliche Begutachtungsprozedere für Gesetze und Verordnungen.
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