Wer nach Informationen zum Baubeginn für die Wiener Nordostostumfahrung – also den S1-Lückenschluss samt Lobautunnel – sucht, der findet auf der Asfinag-Website nur dürftige Auskunft dazu. „Geplanter Baubeginn: Termine abhängig von laufenden Genehmigungsverfahren“, heißt es dort knapp.
Im Hintergrund dürfte man aber bereits ein Stück weiter sein.
Nach KURIER-Informationen gibt es bereits ein konkretes Datum für den Baustart: den 9. Februar 2022. Davor hat das Projekt freilich noch eine große Hürde zu nehmen: Die aktuell laufende und bis Herbst angesetzte Evaluierung der Asfinag-Straßenprojekte, die Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) angeordnet hat.
Demnach sind der Asfinag bis Herbst „öffentlich-rechtlichen Anzeigen“ untersagt.
Mit Verweis auf eben diese Evaluierung will man seitens der Asfinag den 9. Februar nicht bestätigen. Was aber sowohl die Asfinag, als auch das Ministerium einräumen, ist, dass für das Projekt nun eine Anzeige nach Wasserrecht eingebracht wurde.
Das steht, zumindest auf den ersten Blick, im Widerspruch zu Gewesslers Anordnung.
Vorsorgliche Aktion
Aus dem Umweltministerium heißt es konkret, dass eine „unverbindliche Anzeige gemäß Wasserrecht zu Vorbereitungsarbeiten der S1 in Wien für eine mögliche Schienenquerung“ durch die Asfinag erfolgt ist. (Mit „Schienenquerung“ ist die Verbindung Wien-Bratislava gemeint, die die S1 kreuzen wird.)
Eine derartige Anzeige ist die Voraussetzung dafür, um von der zuständigen Gemeinde eine Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben zu erhalten. Sie muss sechs Monate vor Baustart eingebracht werden.
Wichtig ist aus Sicht des Ministeriums der Zusatz „unverbindlich“: „Mit der Anzeige sorgen wir für alle Varianten vor“, teilt man mit.
Soll heißen: Gibt Gewessler im Herbst grünes Licht für den Bau der Umfahrung, verhindert man durch die bereits erfolgte Anzeige eine Verzögerung des Projekts. Stoppt die Ministerin das Vorhaben, verfällt die Anzeige.
Operatives läuft weiter
Bei der Asfinag sieht man in der Anzeige jedenfalls keinen Widerspruch zu Gewesslers Order: „Bis zum Ende der Evaluierung wird die Asfinag keine Bauaktivitäten setzen. Bestehende Verfahren und operative Maßnahmen laufen weiter“, sagt eine Sprecherin. Das sei mit dem Ministerium abgestimmt.
Abseits von der Evaluierung gibt es für den Bau noch weitere Hürden: Bei Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht sind Verfahren anhängig.
Auf eine rasche Umsetzung der Umfahrung pocht unterdessen Magnus Brunner, türkiser Staatssekretär im Umweltministerium: „Der Lobautunnel ist notwendig und überfällig. In der Donaustadt erwarten sich die Bewohner dringend eine Entlastung“.
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