Klima-Aktivisten nehmen Flughafen Wien ins Visier: Was das für Passagiere heißt

In Frankfurt gelang es Aktivisten, sich am Rollfeld anzukleben. 170 Flügen fielen aus
Protestaktionen von Klimaaktivisten sorgten in den vergangenen Tagen für Verspätungen und Flugausfälle. In Frankfurt klebten sich Aktivisten auf das Rollfeld; 170 Flüge wurden gestrichen. Am Samstag folgen die nächsten Proteste, auch an Österreichs Flughäfen. Der KURIER hat nachgefragt, was das für den Flugverkehr bedeutet und welche Rechte Passagiere haben.
- Wie bereitet sich der Flughafen Wien-Schwechat darauf vor?
Das Flughafengelände werde persönlich, per Video und elektronisch sicherheitsüberwacht, hieß es. „Sowohl rund 670 vor Ort stationierte Polizeibeamte als auch die Mitarbeiter der Airport Security bestreifen und überwachen aktuell kontinuierlich alle sicherheitsrelevanten Bereiche“, betonte man. Man habe das Personal- und Einsatzkonzept an die Herausforderungen angepasst. Die Größe des Areals ist für die Exekutive eine Herausforderung – allein der Zaun soll um die 24 Kilometer lang sein. Um einen guten Überblick zu haben, werden auch Hubschrauber und Drohnen eingesetzt.
- Wie sollen sich Passagiere vorbereiten, die am Samstag fliegen?
Der Flughafen Wien ist derzeit nicht von Störaktionen betroffen, aber für alle Eventualitäten gut gerüstet, heißt es auf Anfrage. „Wir bitten Passagiere, vor der Anreise zum Flughafen den Status ihres Fluges auf der Homepage des Flughafen Wien oder der gebuchten Airline zu überprüfen“.

Vier Personen verschütteten am Mittwoch am Flughafen in Wien eine Flüssigkeit, festgeklebt wie auf deutschen Airports hatte sich aber niemand
- Was passiert, wenn es doch zu Verspätungen/Ausfällen kommt?
Fluggästen stehen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Für kurze Strecken bis 1.500 Kilometer bekommt man ab einer Verspätung von drei Stunden eine Ausgleichszahlung von 250 Euro. Für eine längere Strecke innerhalb der EU sind es 400 Euro und für Langstreckenflüge können bis zu 600 Euro erstattet werden. Es gibt aber auch sogenannte außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinien davon ausnehmen, diese Zahlungen leisten zu müssen. „Genau in diese Bestimmung würde auch ein unangekündigter Protest der Klimaaktivsten fallen. Das ist ein Szenario, das keine Fluglinie kontrollieren kann“, so Georg Loderbauer von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Wenn der Protest bereits vorab bekannt sei, müsse die Fluglinie Alternativflüge anbieten oder Zahlungen leisten, sollten die Passagiere diese nicht annehmen können oder wollen.
Ermittlungen
Laut Staatsanwaltschaft Wien sind die Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ noch anhängig, was den Vorwurf der kriminellen Vereinigung betrifft. Der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug
Strafen
Laut Innenministerium wird speziell Behinderungen der kritischen Infrastruktur, wie etwa Flughäfen, mit intensiven Mitteln begegnet. Die Strafdrohungen seien im Vergleich zu den üblichen Verwaltungsübertretungen der Aktionisten „exorbitant“
Strategie
Die Aktivisten schließen nicht aus, sich künftig auch am Rollfeld anzukleben
- Wie steht es um die Betreuung der Fluggäste?
„Was den Fluggästen auf jeden Fall zusteht, sind Betreuungsleistungen“, betont Loderbauer. Wenn sich der Flug (z. B. aufgrund einer Protestaktion) verzögert, müssen in Relation zur Wartezeit bestimmte Leistungen angeboten werden; von Snacks und Getränken bis hin zu Übernachtungen, wenn die Störung länger dauert.
- Wie ist die rechtliche Situation bei Kreuzfahrten?
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner für Betroffene. Der ist in der Verantwortung, wenn es um die Organisation von Ersatzrouten geht, mögliche Kosten für Verpflegung oder Unterkünfte bei größeren Verzögerungen. „Anbieter von Pauschalreisen behalten sich meist das Recht vor, geringfügige Änderungen vorzunehmen, wenn zum Beispiel ein Hafen auf einer Kreuzfahrt nicht angefahren werden kann. Der Anbieter muss für einen gleichwertigen Ersatz aufkommen. Wer mit diesem Angebot aber nicht zufrieden ist, kann das ablehnen und eine Preisminderung vom Anbieter verlangen“, erklärt Johanna Pichler vom Verein für Konsumenteninformation.
- Was ist der Hintergrund der Aktionen an den Flughäfen?
Fliegen ist jene Art der Fortbewegung, die die meiste Energie verbraucht und hochsubventioniert ist. Klimaneutrale Antriebsmittel sind nur mit hohem Energieaufwand herstellbar und das nicht in ausreichender Menge.
Kommentare