Klage wegen Umwegs: Richter besuchten alte Salzachbrücke
Weil er beim Heimfahren von der Arbeit aufgrund einer Einbahnregelung auf der alten Brücke über die Salzach zwischen Hochburg-Ach (in OÖ) und Burghausen (in Bayern, DE) einen Umweg nehmen muss, hat ein Innviertler Klage eingereicht. Nun liegt sein Anliegen beim Verwaltungsgericht München. Am Mittwoch kamen zur Beurteilung der Situation drei Richter zu einem Lokalaugenschein auf die besagte Brücke vorbei.
Konkret hatte der Stadtrat Burghausen – nur für die deutsche Seite der Grenzbrücke – eine Einbahn festgelegt, die seit über einem Jahr im Probebetrieb läuft. Der Einwand des Klägers: Es würden vielen Pendlern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, müssten sie seither doch über die neue Salzachbrücke ausweichen.
Ganz anders die Sicht der Gegenseite: Die Einbahn bedeute „Verkehrsberuhigung, Sicherheit, Lärmberuhigung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Stadtplatz“ – zu dem die Brücke führt – so der Burghausener Bürgermeister Florian Schneider (SPD). Die Regelung würde mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer bedeuten, ist die Brücke doch nur fünf Meter breit. Außerdem werde dadurch der Verkehr „gerechter verteilt“. Denn die neue Salzachbrücke liege keine zwei Kilometer weiter.
Engstellen
Einen Wermutstropfen gibt Schneider aber zu: Auf der Ausweichroute auf österreichischer Seite gebe es durch die Regelung zwei kleine Engstellen. Hier gründete sich eine Bürgerinitiative.
Die war auch am Mittwoch anwesend. „Durch die Einbahn haben wir 80 Prozent mehr Verkehr in der Straße“, so Kläger Hannes Preishuber. Verkehrsberuhigung allein sei kein Grund, den fließenden Verkehr zu beschränken.
„Die, die jetzt mehr Verkehr haben, beschweren sich; die, die jetzt weniger haben, freuen sich“, das sei in Burghausen genauso, gab sich Schneider pragmatisch.
Wer in dem Konflikt den Kürzeren ziehen wird, wird das Gericht in einer mündlichen Verhandlung Ende des Monats entscheiden.
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