Kein Prozess nach Pflege-Missstandsvorwürfen am BKH Kufstein
An der Abteilung für Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Kufstein sind Ende Juli Vorwürfe über angebliche Pflege-Missstände laut geworden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nun alle Ermittlungen zur Causa "mangels strafrechtlicher Relevanz" eingestellt, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Freitagsausgabe) gegenüber der APA. Die Klärung der Causa obliege nun dem Arbeitsgericht und der Datenschutzbehörde.
Bei Letzterer hatten die Krankenhausleitung und der Gemeindeverband als Krankenhausträger Anzeige erstattet. Von den beiden Instanzen gab es jedoch vorerst keine Auskunft zum Fall.
Mobbing am Krankenhaus
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wegen Mobbings am Krankenhaus hatte ein Innsbrucker Anwalt die Zustände in der Pflege an die Öffentlichkeit gebracht. Es ging um mögliche Verstöße gegen die Menschenwürde. Pflegebedienstete sollen unter anderem wehrlose Patientinnen und Patienten gefilmt und fotografiert und die Aufnahmen über einen Messenger-Dienst geteilt haben. Auf einem Video soll ein Pfleger zu sehen gewesen sein, der an einem Fixierbett sexuelle Handlungen an sich vornimmt.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das BKH eine Rechtsanwaltskanzlei für eine externe Untersuchung hinzugezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte dann ein Ermittlungsverfahren gegen zwei (Ex-)Mitarbeiter eingeleitet.
Keine Belästigung über Bilder
Nun wurden alle Ermittlungen zur Causa seitens der Innsbrucker Staatsanwaltschaft eingestellt - auch der sexuell motivierte Fall. "Der Umgang mit den Bildern und Videos innerhalb der Chatgruppe ist strafrechtlich nicht verfolgbar. Laut dem Strafgesetzbuch kann man eine Person über Bilder nämlich nicht sexuell belästigen. Eine solche Belästigung kann nur direkt an jemandem oder vor einer Person stattfinden", argumentierte Mayr. Auch alle Ermittlungen zum Verdacht des Quälens wehrloser Personen wurden eingestellt: "Übergriffe konnten nicht festgestellt werden. Wenn es zu Gurtfixierungen kam, war dies immer ärztlich angeordnet."
Eine Pflegerin sei mittlerweile fristlos entlassen worden. Der Gemeindeverband hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe betont, dass man sämtliche Sachverhalte sofort angezeigt habe. Auf einen Vergleich mit dem Kläger sei man nicht eingegangen.
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