Von der Polizei wurde der Mann zunächst auf freiem Fuß angezeigt. Als der Mediziner am nächsten Tag wieder in seiner Ordination auftauchte, wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verhaftet und kam in die Justizanstalt Salzburg.
"Voraussetzung einer Einlieferung in eine Justizanstalt ist die Festnahme nach der Strafprozessordnung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung, also in diesem Fall zum Beispiel bei Verstößen gegen Absonderungsbescheide", erklärt das Justizministerium den rechtlichen Hintergrund.
Letztlich geht es im konkreten Fall um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Allein in Innsbruck wurden in den vergangenen Tagen eine ganze Reihe von Quarantänebrechern verhaftet und ins Gefängnis überstellt.
Sieben Fälle in Innsbrucker Gefängnis
Es handelte sich dabei um Infizierte aus einem großen Cluster, der sich in der Obdachlosenszene gebildet hat. Die Betroffenen wurden in einer Notschlafstelle isoliert. "Bei uns wurden insgesamt sieben positiv getestete Personen eingeliefert, die gegen Absonderungsbescheide verstoßen haben", sagt Michael Figl, Sprecher der Justizanstalt Innsbruck.
Wie beim Salzburger Arzt handelte es sich bei den Verhafteten zum Teil um Wiederholungstäter. "Sie werden dann bei uns alle zwei Tage getestet. Fällt der PCR-Test negativ aus, sind die Haftgründe weg", erklärt Figl. Wer nicht mehr infektiös ist, kann also – zumindest bis zu einem etwaigen Strafverfahren – wieder seiner Wege gehen.
Wie überall, wo viele Menschen unter einem Dach leben, gilt es eigentlich auch in Haftanstalten, Einschleppungen von Infektionen tunlichst zu vermeiden. "Wir können damit umgehen und sind darauf eingerichtet", versichert aber Figl. "Wir haben eine eigene Corona-Station eingerichtet." Die darf erst wieder mit negativem Test verlassen werden.
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