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Auf Ehemann eingestochen: Dreizehn Jahre Haft für Kärntnerin

Eine 50-Jährige ist am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden.
Justizanstalt Korneuburg

Eine 50-jährige Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau soll im vergangenen Dezember zweimal auf Brust und Bauch ihres Ehemannes eingestochen haben. Der Mann überlebte nur dank des Notrufes der beiden gemeinsamen Kinder, die die Tat teilweise beobachtet hatten. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten mit fünf zu drei Stimmen entschieden, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt habe. Die Frage nach Notwehr wurde einstimmig verneint. Richterin Claudia Bandion-Ortner, die dem Schwurgericht vorsaß, führte die bisherige Unbescholtenheit und die Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit durch die massive Alkoholisierung der Frau mildernd ins Treffen. Dass die Tat gegen einen Angehörigen verübt wurde, eine Waffe verwendet wurde und für einen Minderjährigen wahrnehmbar war, falle dagegen erschwerend ins Gewicht. „Das ist besonders schlimm, wenn die Kinder zusehen müssen, wie ihre einzige Sicherheitsbasis zerstört wird“, so die Richterin.

Staatsanwältin Magdalena Jarnig-Prisslan hatte zu Beginn ihres Anklagevortrages das Bild einer jahrelangen toxischen und von schwerem Alkoholmissbrauch der beiden Eheleute geprägten Beziehung gezeichnet. Immer wieder hätte es Streit gegeben - die 50-Jährige werde regelmäßig aggressiv, wenn sie betrunken ist, während sich ihr 62-jähriger Ehemann in einen separaten Raum zurückziehe. Wiederholt war die Polizei im Haus und die beiden Kinder, zur Tatzeit war der Sohn dreizehn und die Tochter elf Jahre alt, einmal fremduntergebracht.

Angeklagte wollte Notruf verhindern

Wegen einer Kleinigkeit habe sich am 5. Dezember 2025 ein Streit immer höher geschaukelt. Wiederholt sei die Frau in den Raum gekommen, in den ihr Mann sich zurückgezogen hatte. Aus diesem habe er sie hinausbefördert, weshalb die Angeklagte noch wütender geworden sei. Schließlich sei sie in den Raum gestürmt, habe ein Jausenmesser ergriffen und zweimal auf ihren Ehemann eingestochen.

Der Sohn, der in der Nähe gestanden war, rannte daraufhin mit den Worten „Die Mama hat den Papa abgestochen, ruf 144 an“ zu seiner Schwester. Daraufhin sei ihm die Angeklagte nachgeeilt und wollte den Notruf verhindern. Erst als sich die beiden im Zimmer des Buben verbarrikadierten, ließ die Frau von ihnen ab. Das war auch auf der Aufnahme des Notrufes zu hören, der in der Verhandlung vorgespielt wurde. Als die Rettung eintraf, habe sie selbst den Fokus auf Verletzungen legen wollen, die sie selber erlitten habe. Der Mann wurde ins Krankenhaus geflogen und durch eine Notoperation gerettet.

Opfer „lief ins Messer“

Der Verteidiger der Frau, Philipp Tschernitz, sprach ebenfalls von einer toxischen Beziehung - am Vorfallstag sei ein Streit eskaliert, in dessen Verlauf seine Mandantin immer wieder geschubst worden sei. Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt 3,1, die Frau bis zu 3,4 Promille. Die Messerstiche seien aus der Situation heraus erfolgt, seine Mandantin sei auch davon ausgegangen, dass die Verletzungen nicht so schwer waren. Dass sie den Kindern das Handy wegnehmen wollte, hätte damit zu tun, dass sie eine erneute Fremdunterbringung ihrer Kinder verhindern wollte.

Von dem angekündigten Geständnis war die Frau dann zu Beginn ihrer Einvernahme durch das Gericht aber weit entfernt: „Mir war nicht bewusst, dass er verletzt war, ich habe nicht einmal Blut gesehen“, sagte die Frau. Mehrmals betonte sie, dass sie nicht zugestochen, sondern ihr Mann ihr ins Messer gelaufen sei. Daraufhin beantragte der Verteidiger eine Verhandlungsunterbrechung, um mit seiner Mandantin zu sprechen.

Angeklagte: „Habe mich bedroht gefühlt“

Danach gab sie schließlich zu, zugestochen zu haben. Aber sie hätte nie gedacht, dass ihr Ehemann durch die Stiche in akuter Lebensgefahr gewesen war: „Ich habe nicht einmal gewusst, wo ich hingestochen habe. Ich hab auch einmal einen Schraubenzieher in den Bauch bekommen, war auch nicht in Lebensgefahr. Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht.“ Zuerst habe ihr Mann das Messer in der Hand gehalten, das habe sie ihm weggenommen. Unmittelbar vor dem Stich habe sie sich bedroht gefühlt: „Schon allein durch seinen Blick.“

Die Staatsanwältin hatte bereits in ihrem Anklagevortrag angedeutet, dass der Ehemann als Opfer seine Frau in Schutz zu nehmen versuche - er befinde sich in einer emotionalen Abhängigkeit von ihr. Das wurde in seiner Aussage vor Gericht auch teilweise sichtbar: „Sie war eine wunderbare Frau und eine wunderbare Mutter, das ist sie auch noch. Es gibt zwar Probleme mit dem Alkoholkonsum, aber wenn wir beide nüchtern waren, hat alles gepasst.“ An den Tag der Tat könne er sich nicht erinnern.
Im Gerichtssaal wurde schließlich das Video der Befragung des Sohnes des Paares vorgespielt, der die Tat beobachtet hatte. Er berichtete, dass es an dem betreffenden Tag einen heftigen Streit gegeben hatte, in deren Verlauf sein Vater die Mutter zweimal aus dem Raum, in dem er war, „geschupft“ hätte, sie sei danach auch zu Boden gefallen. Schließlich habe er gesehen, dass seine Mutter ein Messer in der Hand hatte. Dabei habe es auch von seinem Vater wilde Aussagen gegeben: „Ich war überrascht, wie der Papa beim Kampf gesagt hat, er bringt sie um.“

Stich verfehlte Herz um Millimeter

Der gerichtspsychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sagte, das Leben der Angeklagten sei von jahrzehntelangem, schwerem Alkoholkonsum geprägt. Bei der 50-Jährigen handle es sich um eine „Spiegeltrinkerin“, die an enorme Mengen Alkohol gewöhnt sei und auch mit einem höheren Promillewert noch - eingeschränkt, aber doch - handlungs- und steuerungsfähig sei. Auch sei die Angeklagte trotz des hohen Alkoholpegels zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen.
Dass der Mann in akuter Lebensgefahr war, erklärte Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer, die das Opfer untersucht hatte, in ihren Ausführungen. Ein Stich oberhalb der Brustwarze habe die Lunge verletzt, der Stichkanal reichte bis wenige Millimeter vor den Herzbeutel.

Der zweite Stich im Oberbauch hatte eine massive Blutung im Bauchraum zur Folge: „Ohne den Notruf und das schnelle Eintreffen der Rettungskräfte wäre der Mann gestorben.“ Bei beiden Stichen sei durchaus von einer Heftigkeit auszugehen. Das sei nötig gewesen, um den Hautmantel zu durchtrennen: „Ab dann kann man den Angriff nicht mehr steuern.“

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