Kärntner Landtag hebt Schutz der Seen in Verfassungsrang

Am Wörther-, Faaker- und Klopeiner-See gilt von 21 bis 2 Uhr eine Maskenpflicht.
Einstimmiger Beschluss durch SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Kärnten setzt Seenvolksbegehren um - weitgehend.

Das Kärntner Seenvolksbegehren ist am Donnerstagnachmittag vom Kärntner Landtag einstimmig beschlossen worden. Das Volksbegehren war im vergangenen Jahr von insgesamt 11.717 Personen unterstützt worden. Hauptziel war es, öffentliche Seegrundstücke im Besitz der Allgemeinheit zu behalten. Weiters soll künftig die Motorbootabgabe für einen Ankauf neuer Grundstücke zweckgewidmet werden.

Konkret gibt das Land Kärnten in der Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein "klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke" ab, die im Besitz des Landes oder von landeseigenen Gesellschaften stehen, wie es im Beschluss heißt. Die Initiatoren des Seenvolksbegehrens hatten noch gefordert, dass das auch für Seegrundstücke der Gemeinden gelten sollte.

Das wurde schlussendlich aber nicht so umgesetzt, Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ) begründete dies mit der Gemeindeautonomie: "Aber die Beziehung zwischen Land und Gemeinden ist so intensiv, dass sich das Land selbstverständlich - falls Immobilien und Flächen in Diskussion geraten - zu Wort melden wird und für sich de facto ein Vorkaufsrecht fordern wird."

Zweckwidmung der Motorbootabgabe

Für Ankäufe von Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum durch die öffentliche Hand soll in Zukunft die Motorbootabgabe zweckgewidmet werden, die rund 2,3 Mio. Euro pro Jahr ausmacht.

Ein weiterer Punkt, der beschlossen wurde, dreht sich um die Nutzung der Seegrundstücke im Besitz des Landes oder seiner Gesellschaften: Hier "hat künftig ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung" vorzuherrschen. Und im Rahmen des Kärntner Geografischen Informationssystems (KAGIS) sollen in Zukunft sämtliche Seegrundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand entsprechend ausgewiesen werden.

Beim Seenvolksbegehren handelt es sich um das bisher vierte Volksbegehren auf Landesebene. 1984 erreichte ein Volksbegehren zum Minderheitenschulgesetz 34.125 Unterschriften bzw. 8,8 Prozent der Wahlberechtigten. Es war das weiterhin erfolgreichste in Kärnten. Ein Volksbegehren für die Förderung von Bergbauern erreichte 1986 21.425 Eintragungen (5,48 Prozent) und eines für objektive Stellenvergaben in Land und Gemeinden unterstützten 1987 27.137 Wahlberechtigte (6,86 Prozent).

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