Kärntner Seen werden per Verfassung geschützt

Am Wörther-, Faaker- und Klopeiner-See gilt von 21 bis 2 Uhr eine Maskenpflicht.
Dass die letzten, freien Plätze am Wasser nicht verbaut oder verkauft werden, ist zwei Männern zu verdanken

Kommender Donnerstag ist ein besonderer Tag für Walter Polesnik und Gerhard Godescha. Am 27. Mai wird der Schutz der Kärntner Seen Teil der Kärntner Landesverfassung. Zuvor war im Landtagsausschuss der Beschluss für das Kärntner Seenvolksbegehren einstimmig gefasst worden. Kern des Volksbegehrens ist unter anderem ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot für die Seeufergrundstücke des Landes sowie eine Zweckbindung der Motorbootabgabe – immerhin rund zwei Millionen jährlich – um Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum anzukaufen oder Seegrundstücke attraktiver zu machen.

Fünf Jahre langer Kampf

Die Initiatoren dieses Seenvolksbegehrens sind Polesnik und Godescha. Fünf Jahre lang haben die beiden Kärntner gekämpft, um zu verhindern, dass die letzten, freien Flächen an den Kärntner Seen verkauft und verbaut werden. „Am Anfang hat es immer geheißen, was werdet ihr zwei schon verändern. Wir sind ein wenig belächelt worden, aber wir haben den Leuten bewiesen, dass man auch als Privatinitiative etwas bewegen kann. Dass es direkte Demokratie gibt“, erzählt der 72-jährige Polesnik.

Welche Hürden dafür genommen werden mussten, wird umso deutlicher, je länger das Gespräch dauert. 2014 lernten sich die Mitstreiter kennen, bald stand fest, dass „wir etwas tun wollen, damit die Natur für alle nutzbar bleibt und die Lebensqualität nicht von der Allgemeinheit hin zu einigen wenigen verteilt wird“, sagt Polesnik, der selbst am Wörthersee aufgewachsen ist. „Wir konnten überall hineingehen zum Baden“, erinnert er sich. Heute seien nur mehr neun Prozent der Uferfläche des Wörthersees in öffentlichem Besitz.

190 Tage vor Gemeindeämtern

Um dies zu stoppen entschieden die beiden, das Seenvolksbegehren ins Leben zu rufen. Wer nun an eine elektronische Unterschriftensammlung denkt, der irrt. Denn Kärnten hat auf Landesebene ein eigenes Volksbegehrensgesetz, dass es nicht ermöglicht, landesweite Volksbegehren elektronisch zu unterzeichnen.

Zwei Jahre lang stellten sich die Initiatoren deshalb selbst vor die Gemeindeämter in Klagenfurt, Villach oder Spittal. „Beim Walter waren es am Ende 190 Tage, bei mir 130 Tage, die wir selbst vor den Ämtern standen, um die Bürger über unser Anliegen aufzuklären und ihnen die Formulare zu geben“, erinnert sich Godescha, der im Schichtbetrieb arbeitet. Am Ende sollten Gespräche mit 30.000 Menschen und 7.558 Unterschriften stehen, sowie das erste Volksbegehren seit 32 Jahren, und das erste, das von zwei Privatpersonen initiiert worden war.

Über ihren Erfolg freuen sich die Kärntner, sehen aber auch Nachbesserungsbedarf. Besonders bei einem Punkt, Stichwort: Gemeindeautonomie. Denn Gemeinden können weiter Seegrundstücke verkaufen. Sie sind nicht der Entscheidung des Landes unterstellt.

Erfolgte Vorstoß zu spät?

„Wir haben immer die Kritik bekommen, dass wir 50 Jahre zu spät dran sind mit unseren Forderungen. Nein, sind wir nicht, die Politik hat das Problem 50 Jahre verschlafen, und nun hätte die Politik die Gemeinden ins Boot zu holen und tut es wieder nicht“, sagt der 47-jährige Godescha.

Aber auch viele Dankes-SMS habe es gegeben, nachdem klar war, dass der Schutz der Uferlandschaften in die Landesverfassung kommt. Was die beiden nach dem jahrelangen Kampf für „ihr“ Seenvolksbegehren machen wollen? „Urlaub“, sagt Godescha mit einem Lachen. Und sein Partner fügt hinzu: „Wir wollen uns beide ein wenig lösen. Aber das ist unser Baby und wir werden weiter ein Auge darauf haben, wie die Politik vorgeht.“

Und was ist der Lieblingssee des Seebegehren-Duos? Die Antwort lautet unisono Weißensee – hier kann man fast überall problemlos ins kühle Nass springen.

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