Kärntner beging Fahrerflucht: "Habe dringend aufs Klo müssen"

Die Polizei stoppte den Lenker auf der A3 (Symbolbild)
Ein 31-jähriger Kärntner ignorierte eine Verkehrskontrolle. Das Gericht wertete den Vorfall als "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Der Zwischenfall ereignete sich im Herbst vergangenen Jahres. Der Angeklagte war, wie er erzählte, am Sonntag zuhause gewesen und habe heftige Bauchkrämpfe gehabt. Da er befürchtete, am nächsten Tag nicht zur Arbeit gehen zu können, habe er seinem Arbeitskollegen den Schlüssel für den Werkzeugcontainer bringen müssen. Er fuhr also los und übergab seinem Kollegen den Schlüssel.

Verkehrskontrolle missachtet

Am Nachhauseweg geriet er in eine Routinekontrolle. Er habe die Polizistin gesehen, die mit dem Anhaltestab gewunken haben, und das Tempo verringert. Stehen geblieben sei er nicht, da er zu dem Zeitpunkt bereits ein heftiges Rühren in den Eingeweiden verspürte. „Ich habe Angst gehabt, mir vor den Beamten in die Hose zu machen“, machte der Angeklagte geltend.

Auf die Idee, kurz zu stoppen und genau das den Polizisten zu sagen, sei er nicht gekommen, meinte er auf eine entsprechende Frage des Richters. Statt dessen sei er aufs Gas gestiegen und heimgefahren. Dort sei er ins Haus gelaufen und aufs Klo gegangen.

20 Minuten am Klo

Das Problem an der Geschichte: die Polizistin musste zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Die Beamten folgten dem 31-Jährigen mit Blaulicht bis nach Hause. Dort klopften und klingelten sie 20 Minuten lang, aber niemand öffnete. Er sei die ganze Zeit am Klo gesessen, erklärte der Angeklagte. Als er danach die Haustür geöffnet habe, sei niemand mehr zu sehen gewesen.
Er sei auf die Beamtin nicht zugefahren, diese habe nur einen Schritt zur Seite gemacht, beteuerte der Angeklagte. Richter Liebhauser-Karl glaubte diese Version nicht und verurteilte den 31-Jährigen zu 320 Tagsätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 4.800 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Denise Ebner verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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