Kärntner Bauer zeigt sich nach „Kuh-Urteil“ an

Symbolbild.
Bezirkshauptmannschaft Hermagor soll klären, ob Rinderhaltung auf der Alm noch zulässig ist.

Die Unsicherheit nach dem „Kuh-Urteil“ ist groß. So groß, dass sich ein Kärntner Landwirt gleich einmal selbst angezeigt hat: Er will wissen, ob seine auf der Alm freilaufenden Rinder dem Landessicherheitsgesetz entsprechen.

Georg Hubmann setzte damit einen interessanten Schritt in der Streitfrage, die seit gut zwei Wochen auf und ab diskutiert wird. Da wurde das Urteil eines Tiroler Zivilrichters bekannt, der einen Almbauern zu verkürzt zusammengefasst 490.000 Euro Schadenersatz verurteilte: Er hätte seine Alm einzäunen müssen. Ausgelöst wurde das durch die Klage eines Urlaubers aus Deutschland, dessen Frau im Juni 2014 von Rindern niedergetrampelt und getötet wurde.

Absicherung

Seither ringen die Bundesländer getrennt voneinander um rasche Lösungen, denn der Almsommer wie die Wandersaison nahen. Hubmann, Almbauer und Obmann der Agrargemeinschaft Weissbriach, hofft dagegen auf eine verbindliche, rechtliche Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Hermagor. „Ich wollte mich über die BH absichern“, begründete der Kärntner gegenüber dem ORF. „Die soll mir sagen, ob das rechtens ist, wenn wir die Almwirtschaft weiterführen wie bisher.“

Der Landwirt bringt dadurch einen Aspekt ein, der in der laufenden Debatte unbeachtet blieb, die Landessicherheitsgesetze. Die Kärntner Variante schreibt vor, dass Tiere so „gehalten oder verwahrt“ werden müssen, dass sie Menschen nicht schaden. Verstöße dagegen sind Verwaltungssache und damit Angelegenheit der Bezirksbehörden. Ähnliche Paragrafen gibt es auch in den Gesetzen der anderen Bundesländer, doch von der Idee dahinter zielen sie auf Hunde ab.

Hubmann beruft sich aber auf diesen Passus im Landessicherheitsgesetz. Auf der Möselalm laufen Rinder frei, es gibt eine Almhütte mit Gastwirtschaft, Wanderer spazieren über die Weide. „Die Eigentümer können nicht immer den Kopf für die Freizeitindustrie hinhalten“, betont der Landwirt.

Er hofft auf einen Strafbescheid der Behörde noch vor dem Almauftrieb Ende Mai. Politisch dürfte es schneller gehen: Das Kärntner Wegerecht aus 1923 soll novelliert werden, in dem die „Eigenverantwortung von Wanderern“ darin verankert wird.

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