Nach Kuh-Urteil: Der Alm-Knigge für die Wanderer
Kaum ein Richterspruch irritiert so sehr wie das 104 Seiten starke „Kuh-Urteil“ aus Tirol. Bauern denken über Zäune oder Verbote von Hunden auf Almen nach. Touristiker warnen vor den Folgen, wenn Wanderwege in einer Sackgasse enden. Juristen brüten über Gesetzen aus Zeiten, in der Almen noch nicht als Fitnessstudio unter freiem Himmel betrachtet wurden.
„Es geht um eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten“, betont Elisabeth Haas, Rechtsexpertin der steirischen Landwirtschaftskammer. Bis diese gefunden ist, setzt die Interessensvertretung auf Aufklärung aller Seiten, auch jener der Ausflügler. Ein Leitfaden mit den wichtigsten Fragen soll einen Überblick bieten.
Darf man Rinder auf der Weide streicheln?
Nein, auf keinen Fall und „mögen sie auch noch so zutraulich aussehen“, heißt es seitens der Kammer. Kühe, vor allem Muttertiere, reagieren instinktiv auf Gefahren. Am besten spaziert man mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand von 20 bis 50 Metern um sie herum.
Warum vertragen sich Kühe und Hunde nicht?
Für Rinder sind Hunde eine Bedrohung, weil sie Wölfen ähneln. Egal, in welcher Größe ein Hund auf die Weide spaziert: Für ein Rind, speziell für Mutterkühe mit Kälbern, bedeutet er Stress.
Darf man einen Hund dennoch auf eine Almwanderung mitnehmen?
Ja, man darf. Vorausgesetzt, man beachtet ein paar Regeln. Man sollte man mit seinem Vierbeiner Weiden nicht überqueren und durch Herden wandern, sondern auf Wege ausweichen. Auch wenn das einen Umweg bedeutet. Hunde sind dabei an der Leine zu führen.
Was tun, wenn eine Kuh unruhig wird und auf Hund und Mensch los trabt?
Bemerkt man Unruhe in einer Viehherde oder gar Tiere, die zu rennen beginnen, dann ist es am besten, als erstes den Hund freizulassen: Hund sind in solchen Fällen ohne ihren Menschen besser dran und schnell genug, vor attackierenden Kühen davonzurennen. Niemals den Hund hochnehmen und mit ihm auf dem Arm zu flüchten versuchen.
Darf man querfeldein über jede Alm gehen oder muss man auf Wegen bleiben?
Gibt es einen ausgewiesenen Wanderweg, muss dieser benützt werden. Sie befinden sich aber vielfach auch auf Weiden und sind geduldet, dahinter stehen auch oft Vereinbarungen mit Tourismus- oder Freizeitvereinen. Begehen darüber hinaus kann als Besitzstörung eingestuft werden.
Kann man Kühe irgendwie vertreiben?
Das sollte man als Wanderer erst gar nicht versuchen. Wenn ein Tier oder gar eine Herde den Weg versperren, muss einen Umweg in Kauf nehmen. „Ein Wedeln mit Wanderstöcken sollte tunlichst unterlassen werden“, mahnt die Landwirtschaftskammer.
Ist auch Radfahren am Almweg gestattet, wenn doch Gehen bereits erlaubt ist?
Nein, ohne Zustimmung des Grundeigentümers läuft da gar nichts. Ist das Befahren mit Mountainbikes oder E-Bikes nicht ausdrücklich auf Schildern als zulässig ausgewiesen, ist es verboten; ausgenommen sind öffentliche Straßen.
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