Nach Kuh-Urteil: Neue Gesetze für die Alm

Nach Kuh-Urteil: Neue Gesetze für die Alm
Tiroler Landespolitik will „Regeln für ein Miteinander“ aufstellen – und Wanderer in die Pflicht nehmen

Am Mittwoch ist die Debatte um das Urteil gegen einen Tiroler Bauern nach einer tödlichen Kuhattacke auf Regierungsebene in Wien angekommen.

„Der tragische Zwischenfall soll nicht dazu führen, dass das grundsätzlich gute Miteinander zwischen Touristen und der Landwirtschaft auf Almen gefährdet ist“, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Er kündigte gesetzliche Nachschärfungen an. Justizminister Josef Moser und Agrar-Ministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) seien beauftragt worden, einen Vorschlag zu erarbeiten.

Nach Kuh-Urteil: Neue Gesetze für die Alm

LH Günther Platter (Mitte) mit Landesrat Geisler (l.) und LK-Präsident Hechenberger

Laut Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) geht es um eine „verschärfende Bestimmung“ im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), wie er nach einem Kuh-Gipfel in Innsbruck erklärte. Konkreter wurde LK-Präsident Josef Hechenberger. Er plädiert für eine Änderung der Tierhalterhaftung im ABGB.

Unterschied zum Tal

Dort müssten Unterschiede „zwischen der Almwirtschaft und dem Tal“ gemacht werden. „Außerdem geht es darum, dass die Beweispflicht geändert wird“, sagt er. Im Paragraf 1320 heißt es nämlich: „Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.“ Hechenberger will, dass „der Wanderer beweisen muss, dass der Landwirt einen Fehler gemacht hat.“

Hundeverbote für die Alm sind, zumindest in Tirol, vom Tisch. Vorarlbergs LK-Präsident Josef Moosbrugger hatte, wie berichtet, gesetzliche Möglichkeiten zur Verhängung solcher Maßnahmen gefordert. „Wir wollen kein Land der Verbote sein“, sagte Platter.

Dennoch wird es auch auf Landesebene gesetzliche Nachschärfungen geben, konkret im Almschutzgesetz. „Wir wollen das Verhalten von Personen im Almbereich klar regeln und die Eigenverantwortung in den Vordergrund stellen“ sagte Platter dazu.

Laut Agrar-Landesrat Josef Geisler (ÖVP) sollen „Regeln für ein Miteinander“ festgeschrieben werden. „Auf Skipisten gibt es FIS-Regeln“, zog er einen Vergleich zum Wintersport. Die Almen seien derzeit eher noch ein rechtsfreier Raum.

Als Sofortmaßnahme soll, wie bereits angekündigt, der Versicherungsschutz für Almbauern ausgebaut werden. Die Finanzierung ist noch unklar. Die Kosten werden sich laut Platter aber „im überschaubaren Bereich“ bewegen, da sich die Zahl derartiger Kuh-Unfälle in Grenzen hält.

Alpenverein zufrieden

Am Kuh-Gipfel haben auch Vertreter des Alpenvereins teilgenommen. „Wir sind sehr zufrieden. Es kommen keine Sperren“, sagte AV-Generalsekretär Robert Renzler zum KURIER. Auch für ihn ist klar: „Die Eigenverantwortung der Bergsportler steht im Vordergrund. Wir hoffen, dass das Tiroler Modell Schule macht.“

Kuhgipfel: Mehr Eigenverantwortung in den Bergen

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