Joggerin wegen "Horror-Clown" über Böschung gestürzt

(Symbolbild)
Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung.

In Kärnten ist es erstmals zu einem strafrechtlich relevanten Vorfall mit einem "Horror-Clown" gekommen. Wie die Polizei mitteilte, erschreckte am Sonntagabend ein Clown eine 16-jährige Schülerin in Villach beim Joggen so sehr, dass sie über eine Böschung stürzte und verletzt wurde. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

In einer Aussendung verwies die Exekutive auch darauf, dass das Auftreten der "Horror-Clowns" schnell strafrechtliche Folgen haben kann. Es sei grundsätzlich nicht verboten, sich verkleidet in der Öffentlichkeit zu zeigen. Anders sehe das allerdings aus, wenn Leute so erschreckt werden, dass sie zum Beispiel ein Fahrzeug verreißen oder vom Gehsteig springen. Die Palette der möglichen Delikte reicht von einer einfachen Verwaltungsübertretung (Lärmerregung oder Ordnungsstörung) bis hin zu Straftaten, wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung oder einer gefährlichen Drohung.

Internet-Postings über Clownsichtungen würden meist jeglicher Grundlage entbehren, so die Polizei weiter. Zeugen sollten bei einer Sichtung jedenfalls die Exekutive verständigen.

Zwischenfall in Feldkirchen

Am Montag berichtete die Polizei von einem weiteren Zwischenfall mit einem als Clown verkleideten Mann in Kärnten. Demnach war am Sonntagabend auch in Feldkirchen eine Frau erschreckt worden. Der Unbekannte hatte die Spaziergängerin mit erhobenen Händen angeschrien und bedroht. Dann lief er davon. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Drohung.

Die Übergriffe sogenannter Grusel-Clowns in Deutschland rufen jetzt auch die Politik auf den Plan. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte ein hartes Vorgehen an. „Solche üblen Gags können schlimme Folgen haben“, sagte der CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. „Wir werden da deshalb auch nichts durchgehen lassen und jeden Fall konsequent verfolgen sowie entsprechend ahnden.“

Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) warnte Grusel-Clowns vor den Folgen ihrer makabren Aktionen. „Wer andere sprichwörtlich zu Tode erschrecken will, ist nicht lustig, sondern ein Straftäter“, sagte Kutschaty der Bild-Zeitung. Selbst wenn dem Opfer nichts passiere, könne die Tat eine strafbare Bedrohung sein. „Und auch hierfür kann der demaskierte Clown schon bis zu einem Jahr im Gefängnis landen.“

Seit Tagen registriert die Polizei bundesweit vermehrt Attacken solcher vermeintlicher Clowns, die Passanten erschrecken und zum Teil auch angreifen. Die Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg rief Passanten zum Widerstand auf. Wer einem Grusel-Clown begegne, solle auf ihn zulaufen und beispielsweise laut „Hau ab“ rufen. „Wir halten diese geistigen Tiefflieger für sehr gefährlich.“

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