Jurist zu Massentests: "Bundesheer darf Leitung nicht übernehmen"

Bundesheer
Bußjäger: Kritisiert "unscharfe Formulierung". Heer dürfe lediglich Assistenz leisten, nur Gesundheitspersonal könne zu Test verpflichtet werden.

Peter Bußjäger, Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Uni Innsbruck, betont, dass das Bundesheer nicht die Leitung über die Massentests innehaben dürfe. Das sei im Regierungspapier, in dem es heiße, dass die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests beim Bundesheer liege, "sehr unscharf" formuliert. "Das Bundesheer muss die Behörden unterstützen und nicht die Behörden das Bundesheer."

Das Bundesheer könne auch keine Bescheide ausstellen, betonte Bußjäger. Alle Absonderungsbescheide müssten durch die Gesundheitsbehörde, also die Bezirksverwaltungsbehörde ergehen. Das Heer könne bei der Durchführung der Tests lediglich Assistenz leisten. "Die Tests selbst müssen unter der Verantwortung und Leitung der Gesundheitsbehörde erfolgen, genauso wie jede behördliche Maßnahme in Zusammenhang mit diesen Tests."

"Änderung nicht durch einfaches Gesetz möglich"

Eine Änderung dessen wäre aus Sicht Bußjägers "sicherlich nicht durch ein einfaches Gesetz möglich. Ich hielte es auch für äußerst problematisch, das Bundesheer in einer zivilen Notstandssituation dazu zu ermächtigen, selbstständig behördliche Akte zu vollziehen", betonte er.

Zu Tests verpflichtet werden können nach Ansicht Bußjägers nur Personen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen. "Außerhalb jener Dienste, die beruflich im Gesundheitsbereich arbeiten, also der Mitarbeiter in Spitälern und Pflegeheimen, sehe ich keine gesetzliche Grundlage, dass man bestimmte Personen zu einem Test verpflichtet."

Auch beim Lehrpersonal sehe der diese Möglichkeit nicht. Dieses könne auch nicht über Umwege dazu gezwungen werden. Allerdings könne es sehr wohl sein, dass der Dienstgeber es "in irgendeiner Weise sanktioniert", wenn sich der Dienstnehmer nicht testen lässt, etwa indem eine bestimmte Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf. Dass Lehrern, die sich nicht testen lassen, vorgeschrieben werden könnte, eine FFP2-Maske zu tragen, sei möglich, wenn der fachliche Nachweis erbracht werde, dass es notwendig und angemessen ist.

Ob eine gesetzliche Verpflichtung für die gesamte Bevölkerung verfassungskonform wäre, sei fraglich. "Angesichts der Tatsache, dass der Test nur einen Momentzustand wiedergeben kann, stellt sich die Frage, ob ein solcher Eingriff verhältnismäßig ist."

Gesundheitspersonal könnte verpflichtet werden

Auch nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Martin Gruber-Risak von der Universität Wien könnte zwar das Gesundheitspersonal, etwa in Altersheimen oder in Pflegeeinrichtungen, unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu verpflichtet werden, an den Massentestungen teilzunehmen - dass das auch auf Lehrer zutreffen könnte, bezweifelt er ebenfalls. "Eine Verpflichtung, sich testen zu lassen, ist höchstwahrscheinlich dort zulässig, wo das Risiko einer Ansteckung sehr hoch ist bzw. die Folgen der Ansteckung gravierend", sagte Gruber-Risak zur APA.

Es gehe immer darum, eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Wenn es sachlich gerechtfertigt sei, könne vom Dienstnehmer verlangt werden, dass er sich testen lässt. Bei einem Busfahrer, der Hunderte Menschen auf engem Raum transportiere, könne eine Verpflichtung zur Testung etwa wie bei Kellnern gerechtfertigt sein.

"Grundsätzlich ist der Eingriff in die Privatsphäre für die Vornahme einer medizinischen Untersuchung immer dann gerechtfertigt, wenn sich das aus der Art der Arbeitsleistung ergibt", sagte Gruber-Risak. Von Piloten könne beispielsweise ein medizinischer Test verlangt werden, ob ihre Reaktionszeit noch ausreichend sei.

Bei vielen Berufsgruppen sei das aber wohl nicht der Fall. Schließlich sei nach derzeitigem Stand nicht einmal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitnehmers generell verpflichtend. Ein Test wäre wohl ein deutlich größerer Eingriff.

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